Ausgabe 12/2012: »Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden: Mobbing oder letzter Ausweg?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
ein ungewöhnlicher Streitfall beschäftigte dieser Tage das Arbeitsgericht Wuppertal – eine Betriebsratsvorsitzende verklagte ihren Arbeitgeber auf Schmerzensgeld in Höhe von 420.000 Euro.
Was war passiert? Die Klägerin wurde mehrmals fristlos gekündigt. Ihr wurde vorgeworfen, Betriebsratsmitglieder bedroht und Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht zu haben. In der Kündigung und mehreren Abmahnungen sieht die Klägerin jedoch eine Diskriminierung ihrer Weltanschauung und Mobbing, wodurch massive gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgetreten seien. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts lesen Sie im Thema der Woche.
Dieser Fall ist zwar ein besonders negatives Beispiel für die Beziehung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, aber es geht auch anders. Ziehen beide Parteien an einem Strang, können die unternehmerischen Ziele verfolgt und erreicht werden. Wie Ihnen die partnerschaftliche und gewinnbringende Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat gelingt, erfahren Sie im Praxis-Seminar:
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