Ausgabe 41/2021: »Da sind Sie bAV!«
Ausgabe 41/2021: »Da sind Sie bAV!«
Sehr geehrte Damen und Herren,
"Nächstes Jahr wird alles anders!" – ein Satz, der in Bezug auf gute Vorsätze nicht von großer Nachhaltigkeit ist, aber für die betriebliche Altersvorsorge absolut zutrifft. Denn hier stehen Unternehmen nun vor einer großen Herausforderung.
Ab 2022 gilt, dass Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersvorsorge einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zu zahlen haben. Doch wie ist diese neue Regelung nun für Sie umzusetzen?
In unserem Live-Online-Seminar bekommen Sie von unserem Experten, Wirtschaftsjurist Jürgen Supe, zunächst einen Überblick zur bAV und lernen dann alle Änderungen kennen, die für Sie relevant sind – so minimieren Sie das Haftungsrisiko. Melden Sie sich jetzt an!
Live-Online-Seminar: bAV Arbeitgeberpflichten zum Jahreswechsel 2021/2022 | ||
Zuschusspflicht, Arbeitgeberhaftung und Informationspflichten | ||
✔ Betriebliche Altersversorgung allgemein |
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Stellung, Rechte und Pflichten |
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Erfolgsfaktoren für die Führung der Mitarbeiter im Homeoffice
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Bilder: Lukas (Pexels, Pexels Lizenz) Tom Fisk (Pexels, Pexels Lizenz) Jakob_F (Pixabay, Pixabay License) jackmac34 (Pixabay, Pixabay License) flo222 (Pixabay, Pixabay License) Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz) Lisa (Pexels, Pexels Lizenz)