Von:
- Online-Redaktion Verlag Dashöfer
— Quelle:
- Lohnsteuerhilfe Hamburg e.V.
An freien Tagen nutzen viele die Gelegenheit, Ihre Kleiderschränke, den Keller oder andere Ecken im Haushalt wieder mal auszumisten – sammelt sich während des Jahres immer wieder Vieles an. Fehlkäufe, unnütze Geschenke, alte Bekleidungsstücke, die nicht mehr getragen werden oder überflüssige Gegenstände, die nutzlos herumliegen. Wer sich nicht auf einen Flohmarkt stellen möchte, greift oft auf Internetformate wie beispielsweise ebay, Kleiderkreisel, Amazon oder facebook zurück. Doch welche Grenzen gelten für Privatverkäufer?
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