Ausgabe 51/2015: »Sachbezugswerte ++ GoBD 2016 ++ Einfuhrumsatzsteuer«
Ausgabe 51/2015: »Sachbezugswerte ++ GoBD 2016 ++ Einfuhrumsatzsteuer«
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Datum, das sich Unternehmen aus dem internationalen Handel gut einprägen sollten, ist der 1. Mai 2016 – Startpunkt des neuen Unionszollkodex –, denn mit dem UZK wird sich die betriebliche Praxis merklich ändern.
Zum einen ergeben sich Vereinfachungen, da z. B. die Zollschuld grundsätzlich nur noch am Sitz des Anmelders entsteht und an einer Zollstelle mehrere Behördengänge erledigt werden können. Zum anderen gibt es aber auch Verschärfungen, denn bei Verfehlungen kann in Zukunft auch die Person als Steuerschuldner haften, die erforderliche Angaben für die Zollanmeldung geliefert hat, z. B. der Spediteur.
Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die kommenden Änderungen und passen Sie Ihre Unternehmensprozesse rechtssicher an den neuen Unionszollkodex an!
Wie das am besten geht, erfahren Sie in folgendem Seminar bei unseren Referenten Marian Niestedt und Axel Krause:
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