Ausgabe 29/2015: »Steuern sparen ++ steuerfreie Handwerkerleistungen ++ Einkommensteuer«
Ausgabe 29/2015: »Steuern sparen ++ steuerfreie Handwerkerleistungen ++ Einkommensteuer«
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch den Vorsteuerabzug können Unternehme eine Menge Geld sparen. Sie sollten also so oft wie möglich von diesem Recht Gebrauch machen. Allerdings gibt es einiges zu beachten: Denn zum Vorsteuerabzug ist nur berechtigt, wer eine vollständige und fehlerlose Rechnung vorweisen kann.
Aber wie genau hat eine solche Rechnung auszusehen? Dass Adresse und Betrag stimmen müssen, leuchtet ein. Aber schon allein der Umstand, dass auch die Umsatzsteuer ausgewiesen sein muss, wird in der Praxis häufig übersehen.
Welche Pflichtangaben es darüber hinaus zu beachten gilt und was passiert, wenn der Aussteller einer Rechnung nicht mehr für deren Korrektur zur Verfügung steht, zeigen Ihnen unsere Referenten Catleen Plischke und Prof. Dr. Alexander Neeser in folgendem Seminar:
Halbtägiges Praxisseminar Rechnungen und Gutschriften |
|
Weitere Infos & Anmeldung » |