Ausgabe 09/2014: »Verpasste Fristen ++ Kosten fürs Arbeitszimmer ++ Jobchancen 2014«
Ausgabe 09/2014: »Verpasste Fristen ++ Kosten fürs Arbeitszimmer ++ Jobchancen 2014«
Sehr geehrte Damen und Herren,
dass eine Angelegenheit mit Eingang der Rechnung noch nicht vom Tisch ist, ist klar. Aber wie sehen zum Beispiel die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus? Als Unternehmer müssen Sie dafür eine Leistung bezogen haben und in Besitz einer Rechnung sein. Sowohl der Leistungsbezug als auch die Rechnung alleine reichen nicht aus. Und bei Anzahlungsrechnungen sieht die Sache schon wieder ganz anders aus.
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