Sehr geehrte Damen und Herren,
bisher war die Staffelung der Verpflegungsmehrpauschalen dreistufig. Nach den Änderungen im Reisekostenrecht dieses Jahr hat sich diese Staffelung auf zwei Stufen reduziert. Schön, oder? Ist ja jetzt alles nicht mehr ganz so kompliziert.
Aber halt – diese Vereinfachung zieht noch ein wenig mehr nach sich, als es auf den ersten Blick aussieht. Denn wenn die niedrigste Pauschale mit der neuen Regelung wegfällt, können Ihre Mitarbeiter tatsächlich mehr abrechnen als vorher – und an dieser Stelle müssen Sie aufpassen, dass die ganze Angelegenheit nicht letztendlich teurer wird für Sie als bisher.
Wie genau sich die Neuregelung auf den Verpflegungsmehraufwand auswirkt, was sich bei der doppelten Haushaltsführung getan hat und alles weitere zur Reisekostenreform erfahren Sie von Ihrer Referentin Christiane Droste-Klempp – live und in Farbe beim Videoseminar:
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Ihre dasFiBuWissen-Redaktion wünscht Ihnen eine interessante Lektüre!