Ausgabe 47/2014: »Bonuszahlungen ++ Neues Zum JStG 2015 ++ Legale Beschäftigung von Reinigungskräften«
Ausgabe 47/2014: »Bonuszahlungen ++ Neues Zum JStG 2015 ++ Legale Beschäftigung von Reinigungskräften«
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ein Reihengeschäft vorliegt, müssen Sie zwischen bewegten und unbewegten Lieferungen unterscheiden. Bestellt ein Kunde A etwas beim Unternehmer B, der wiederum die Ware von Unternehmer C direkt zum Kunden A liefern lässt, liegen zwei Lieferungen vor, und zwar - Sie ahnen es bereits - eine bewegte und eine unbewegte. Die Ware geht zwar direkt von C nach A, allerdings sieht der Rechnungsweg ein wenig anders aus.