Sehr geehrte Damen und Herren,
eins der erklärten Ziele des BilMoG war die Annäherung an internationale Rechnungslegungsstandards, sprich: IFRS. Ein Beispiel sehen wir bei der Neudefinition der Herstellungskosten des Anlagevermögens: Hier müssen nun auch "angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens" (§ 255 HGB) einbezogen werden.
Gleichzeitig wurde die Gesetzesänderung genutzt, die Vorschriften einigen aktuellen Entwicklungen anzupassen. Das ist z.B. - wir bleiben beim Anlagevermögen - bei den immateriellen Vermögensgegenständen der Fall. Selbst geschaffene solche dürfen inzwischen, um ihrer gestiegenen Bedeutung gerecht zu werden, als Anlagevermögen aktiviert werden. Dieses neue Wahlrecht ersetzt das zuvor geltende Aktivierungsverbot (§ 248 HGB a.F.).
Da sind nur zwei Aspekte eines Bilanzpostens, die man beim Jahresabschluss wissen muss - dazu kommen die jetzt schon einzuarbeitenden Vorbereitungen auf die E-Bilanz. Nutzen Sie die Gelegenheit zur Diskussion und zur Übung in dem auf das Vorwissen abgestimmten Kurs:
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Jahresabschluss 2011: Update
für Fortgeschrittene »
Handelsbilanz -
BilMoG - Steuerbilanz - E-Bilanz
In diesem Newsletter finden Sie wieder zwei exklusive Beiträge von unserem Experten Volker Hartmann sowie viele weitere aktuelle Informationen.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!
Ihre FiBuGate-Redaktion