Sehr geehrte Damen und Herren,
rund zwei Jahre sind seit dem Inkrafttreten des Bilanzmodernisierungsgesetzes, das zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht hat, ins Land gegangen. Eigentlich genug Zeit für Unternehmen, sich darauf einzustellen. Allerdings hatte ihnen der Gesetzgeber eine Übergangsfrist eingeräumt, die noch Geschäftjahre mit Beginn vor dem 1. Januar 2010 einschloss. Inzwischen ist das BilMoG für alle unausweichliche Realität geworden. So werden nun in der Praxis womöglich Fallstricke offenbar, die manch einer zuvor gar nicht erahnt hatte.
Die Änderungen durch das BilMoG betreffen auch und gerade Anhang und Lagebericht. Also die Abschnitte des Jahresabschlusses, an denen sich zeigt, was die Zahlen aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wirklich wert sind. Und gerade die sind für Anteilseigner und Gläubiger besonders interessant und somit ein wichtiges Kommunikationsmittel für das Unternehmen. Daher ist es höchste Zeit, sich noch einmal eingehend mit den Neuerungen zu befassen. Schließlich ist eines der Ziele des BilMoG die Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Und Sie möchten sich ja klar und verständlich ausdrücken können, oder?
Wie Sie die wesentlichen Änderungen in Anhang und Lagebericht durch das BilMoG in der Praxis wirkungsvoll umsetzen, können Sie sich in diesem Intensiv-Seminar noch einmal genau vor Augen führen:
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Anhang und Lagebericht nach BilMoG / HGB neu
Anhang und Lagebericht optimal gestalten für Einzel- und Konzernabschlüsse
Experte Oliver Glück zeigt Ihnen anhand konkreter Beispiele, worauf es ankommt.
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Ihre FiBuGate-Redaktion