15.01.2025 — Von Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
Die Softwarehersteller arbeiten hinsichtlich der Anpassung an die neuen tariflichen Eckwerte im Einkommensteuergesetz im Moment mit Hochdruck an der technischen Umsetzung, um die Programme in der Lohn- und Gehaltsabrechnung an die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug anzupassen. In einer Vielzahl von Fällen werden mit großer Wahrscheinlichkeit rückwirkende Korrekturen erforderlich sein.
Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 22.11.24 vom Bundesrat verabschiedet. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist am 05.12.24 erfolgt. Damit können die entsprechenden Neuregelungen zum 01.01.25 bzw. teilweise rückwirkend zum 01.01.24 in Kraft treten.
Im Wesentlichen geht es um folgende Neuregelungen:
Die geplante Einführung einer neuen Pauschalierungsmöglichkeit von sog. Mobilitätsbudgets ist im Gesetzgebungsverfahren entfallen.
Das Steuerfortentwicklungsgesetz (2. Jahressteuergesetz 2024) enthielt in der ursprünglichen Fassung nicht nur wichtige lohnsteuerliche Neuregelungen wie z. B. die steuerliche Freistellung des Existenzminimums und die gesetzlichen Neuregelungen beim Kindergeld für die Jahre 2025 und 2026 sowie weitere einkommensteuerliche Entlastungen. Das Steuerfortentwicklungsgesetz enthielt darüber hinaus auch eine Vielzahl weiterer steuerlicher Einzelmaßnahmen, u. a. die Einführung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Diese Thematik war bereits in der Ampelkoalition heftig umstritten. Aus diesem Grund waren die Verhandlungen im Finanzausschuss mehrfach verschoben worden. Aufgrund der unstrittig dringenden Notwendigkeit der Umsetzung der tariflichen Maßnahmen wurden alle weiteren strittigen Punkte, die keine tariflichen Änderungen waren, aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz herausgenommen. Auch die geplante Abschaffung der Steuerklassen III und V und die damit verbundene Einführung des Faktorverfahrens ab 01.01.30 wurde nicht umgesetzt.
Das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde am 20.12.24 vom Bundesrat verabschiedet. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist in letzter Minute am 30.12.24 erfolgt.
Damit können die tariflichen Änderungen zum 01.01.25 in Kraft treten. Dabei haben sich geringfügige Änderungen ergeben, siehe nachfolgende Übersicht.
Die aktuellen Werte ergeben sich gemäß nachfolgender Übersicht:
Die steuerlichen Grundfreibeträge werden
Für Verheiratete ergeben sich die doppelten Werte.
Im Gegensatz zu den Anpassungen in den Vorjahren fallen die Erhöhungen der steuerlichen Grundfreibeträge moderater aus. Der Gesetzgeber scheint davon auszugehen, dass die Preissteigerungsrate künftig geringer ausfällt.
Die Kinderfreibeträge werden von bislang 6.384 Euro
ab 01.01.25 | Veränderung | ||
pro Kind für jeden Elternteil | 3336,00 | 144,00 | 4,5 % |
pro Kind für beide Elternteile | 6672,00 | 288,00 | 4,5 % |
ab 01.01.26 | Veränderung | ||
pro Kind für jeden Elternteil | 3414,00 | 78,00 | 2,3 % |
pro Kind für beide Elternteile | 6828,00 | 156,00 | 2,3 % |
Auch bei den Kinderfreibeträgen fallen die Anpassungen deutlich moderater aus als in den Vorjahren.
Das Kindergeld wird
Bitte beachten Sie, dass diese geplante gesetzliche Neuregelung zunächst nicht umgesetzt worden ist.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung in gewohnter Weise auf dem Laufenden halten.
Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, welches insbesondere die Anhebung der steuerlichen Grundfreibeträge um 180 Euro bei Ledigen bzw. 360 Euro bei Verheirateten sowie die Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für das 2024 von 3.192 Euro auf 3.306 Euro vorsieht, wurde ebenfalls am 22.11.24 vom Bundesrat verabschiedet und am 05.12.24 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Fußnoten
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?