Ausgabe 48/2024: »Innerbetriebliche Beschwerdestelle einrichten«
Ausgabe 48/2024: »Innerbetriebliche Beschwerdestelle einrichten«
Sehr geehrte Damen und Herren,
Diskriminierung ist in Unternehmen längst kein Randthema mehr. Der bereits 2006 in Kraft getretene § 13 AGG sichert Beschäftigten das Recht zu, Diskriminierungen aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Identität zu melden. In unserem Topthema der Woche erfahren Sie, welche Vorteile eine innerbetriebliche Beschwerdestelle mit sich bringt und erhalten wertvolle Praxistipps für die Umsetzung.
Alarmierend: Gewalt gehört immer noch zum Alltag von Frauen und Mädchen – allein, weil sie Frauen und Mädchen sind, wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Lagebild zur Gewalt gegen Frauen offenlegt. Den Betroffenen Schutz und Beratung zu bieten, ist längst überfällig, wie auch Bundesfrauenministerin Lisa Paus erklärt.
Ein weiteres Defizit betrifft Kinderrechte: Laut einer Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerks hat sich deren Bekanntheit bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren kaum verbessert. Kinderrechte sollten verstärkt in Lehr- und Bildungspläne integriert werden. Gerade angesichts demokratiefeindlicher Tendenzen wird eine Generation benötigt, die durch das Verständnis ihrer Rechte aktiv für die Demokratie eintritt. Den vollständigen Kommentar zum Thema lesen Sie hier.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Ihre dasGleichstellungswissen.de-Redaktion
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