Ausgabe 45/2023: »Diese Lese-App begeistert E-Book-Würmer«
Ausgabe 45/2023: »Diese Lese-App begeistert E-Book-Würmer«
Sehr geehrte Damen und Herren,
"Lies doch lieber mal ein Buch, statt immer am Handy herumzuhängen!" – "Aber ich lese doch ein Buch!": Die Bibliotheks-App Libby bietet übers Handy reichlich Lese- und auch Hörbuchstoff auf Deutsch, Englisch und in einigen anderen Sprachen. Sind Sie auch schon dabei?
Analogen Lesestoff erhalten Eltern, die ihren Kleinsten gern vorlesen möchten, dank der Aktion Lesestart 1-2-3 an vielen Orten in Deutschland kostenlos. Für Kinder ab 3 wird es digital: In einer App finden Eltern wechselnde Vorlesegeschichten, die Kinder fördern und das (Vor)Lesen von Anfang an zum wichtigen Alltagsteil machen.
Leseförderung ist auch Kulturförderung. Deshalb fordert ein breites Bündnis an Kulturverbänden, den KulturPass, der in diesem Jahr erstmalig allen 18-Jährigen ein Budget für Bücher, Museen, Theater und mehr geschenkt hat, in Zukunft fortzuführen.
Apropos Zukunft: Die wird immer digitaler. Je mehr wir am Computer arbeiten, desto wichtiger wird auch die Computersicherheit. Anlässlich des 40-jährigen "Geburtstages" des Computerviruses gibt Bitkom e. V. Ihnen Tipps, wie Sie sich vor digitalen Schädlingen aller Art schützen können.
Und damit wünschen wir viel Spaß bei der Lektüre!
Ihre dasbibliothekswissen.de-Redaktion
Live-Online-Seminar: Urheberrecht für Bibliotheken
Einführung, Möglichkeiten und Grenzen nach § 60e UrhG und Neuerungen aus 2021 |
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→ Relevante urheberrechtliche Regelungen für Bibliotheken → Umsetzung der EU-Richtlinie: Die neue UrhG 2021 → Was erlaubt § 60e UrhG? Möglichkeiten und Grenzen |
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Bilder: Kaboompics.com (Pexels, Pexels Lizenz) cottonbro (Pexels, Pexels Lizenz) Charlotte May (Pexels, Pexels Lizenz) Allan Mas (Pexels, Pexels Lizenz) Ekaterina Belinskaya (Pexels, Pexels Lizenz) Emma Simpson (Unsplash, Unsplash Lizenz)