Ausgabe 28/2016: »Die Altersteilzeit und der Betriebsrat«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
ein bevorzugter Weg in den Ruhestand ist und bleibt die Altersteilzeit – auch nach dem Rentenpaket.
Als Betriebsratsmitglied sollten Sie daher genauestens über die Voraussetzungen, die Gestaltung und Folgen der ATZ Bescheid wissen. Denn gerade bei Schlagworten wie Personalplanung, -entwicklung und -abbau bietet sie Ihnen als Betriebsratsmitglied die Möglichkeit einer intensiven Mitgestaltung und Mitbestimmung gem. § 92 a Betr.VG.
Wie Sie betriebliche Altersteilzeitvereinbarungen erfolgreich mitgestalten und verhandeln, erläutert Ihnen Experte Peter Krohn kompakt und praxisnah im eintägigen Praxis-Seminar:
Anzeige
Eintägiges Praxis-Seminar
|
|
Praktische Handlungsempfehlungen » |
Für Betriebsräte:
|
1-tägiges Praxis-Seminar: |
Für Betriebsräte: Grundlagen, Schutz im Beschäftigungsverhältnis und Rechtsprechung Verschaffen Sie sich einen umfangreichen Überblick über Ihre Beteiligungsmöglichkeiten, Ihre Rechte und Pflichten in Hinblick auf den Arbeitnehmerdatenschutz. |
Sichern Sie sich Ihren Platz im Seminar » |
Für Betriebsräte:
|
|
Für Betriebsräte:
|