Ausgabe 22/2016: »Mit Rat und Tat zur Seite«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
als Mitglied des Betriebsrates möchten Sie Ihren Kollegen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ob nun rechtlicher Rat, Hinweise und Tipps bei der Beantragung von zum Beispiel Elternzeit o. ä .
Etwas heikler wird es, wenn es um ein Arbeitszeugnis geht, mit dem der Arbeitnehmer nicht zufrieden ist. Hier müssen Sie als Betriebsrat zunächst einmal "den Code knacken", der sich hinter "im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten" und "im höchsten Maße" versteckt. Denn erst so und mit geschultem rechtlichen Wissen können Sie Ihre Kollegen kompetent beraten, zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberseite vermitteln und ggf. sogar den Rechtsanspruch auf dem Klagewege durchsetzen - oder eben erst verhindern:
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Erfahren Sie alles, was sie als Mitglied des Betriebsrates über Arbeitszeugnisse wissen müssen, um Kollegen zu helfen, sie kompetent beraten zu können und in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber als Vermittler aufzutreten.
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