Ausgabe 12/2015: »Erst auf den 2. Blick zu erkennen«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes denkt jeder zuerst an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Die Dokumentations-, bzw. Aufzeichnungspflichten, welche mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes eingeführt wurden, sind hingegen weniger bekannt.
Arbeitszeit - täglicher Beginn, Ende und Dauer müssen vermerkt werden.
Eine bestimmte Form der Aufzeichnung ist zwar nicht vorgeschrieben, doch damit alles rund läuft, sollten Sie sich über alle Eventualitäten informieren:
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Eine Neuerung und viele Fragen
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