Ausgabe 30/2014: »Alles tun für den Job-Erhalt«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
wenn ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank ist, ist der Arbeitgeber für ein BEM verantwortlich.
Hierfür sollte ein Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stattfinden, damit eine Neuverteilung der anfallenden Arbeit geregelt wird.
Dabei muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Diagnose nicht mitteilen. Aber er sollte im Rahmen einer möglichen Nicht-Einsetzbarkeit dem Arbeitgeber Gründe dafür nennen, warum er bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann. Dies könnten aber zugleich Gründe für eine krankheitsbedingte Kündigung sein.
Helfen Sie dem Kollegen bei diesem Balance-Akt, indem Sie rechtliche Sicherheit ins Gespräch bringen:
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