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Betriebsrat spezial

Ausgabe 44/2012: »Grundsatzurteil: Bundesarbeitsgericht erlaubt die heimliche Videoüberwachung«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesarbeitsgericht entschied kürzlich zum ersten Mal über eine Kündigung, die aufgrund einer heimlichen Videoüberwachung ausgesprochen wurde. Nach Ansicht der Richter kann es in einigen Fällen erlaubt sein, Arbeitnehmer ohne deren Wissen zu filmen. Jedoch müssen zuvor bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein. Erst ausreichende Verdachtsmomente und keine anderen Nachweismöglichkeiten berechtigen zu solch drastischen Maßnahmen. Mehr dazu lesen Sie im Thema der Woche.

Ein wichtiges Urteil für Betriebsräte: Ihnen obliegt schließlich die Überprüfung sowohl des Datenschutzes als auch der Kündigungsbestimmungen. Ohne Know-how kann man dieser verantwortungsvollen Verpflichtung nicht nachkommen. Informieren Sie sich deshalb zum aktuellen Stand der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und wappnen Sie sich gegen unrechtmäßige Überwachung:

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Rechte und Pflichten des Betriebsrates beim Arbeitnehmerdatenschutz

Neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz

  • Wie weit darf Überwachung durch den Arbeitgeber gehen?
  • Welche Daten dürfen gesammelt werden? Welche nicht?
  • Internet und Telefon unter ständiger Beaufsichtigung?
Hier finden Sie Antworten »

In diesem Newsletter haben wir wieder viele spannende Beiträge rund um die Betriebsratsarbeit für Sie zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Lektüre!

Ihre Betriebsrat-spezial-Redaktion

Inhalte dieser Ausgabe

Thema der Woche

Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber darf Arbeitnehmer heimlich filmen

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
In den vergangenen Jahren wurde bekannt, dass mehrere Lebensmittelketten ihre Mitarbeiter mit versteckten Kameras überwacht hatten. Die Aufregung war groß und führte zu einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes („Lex Lidl“). ... zum Artikel

Arbeitgeber lassen Mitarbeiter beim Thema IT-Sicherheit allein

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
Viele Arbeitgeber vernachlässigen den Schutz vor Computerkriminalität und lassen ihre Mitarbeiter mit dem Thema IT-Sicherheit allein. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM unter Erwerbstätigen ergeben. Danach sagt ein Fünftel (21 Prozent) der Beschäftigten, dass ihr Arbeitgeber keinerlei Vorgaben zur Verhinderung von Computerkriminalität macht. ... zum Artikel

Arbeitsrecht aktuell

Zum Wiedereinstellungsanspruch in Verbindung mit der Sozialauswahl

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Landesarbeitsgericht Köln
Betriebsparteien können vorsehen, dass ältere Arbeitnehmer bevorzugt wiedereinzustellen sind. Die Betriebsparteien sind bei der Gestaltung eines Wiedereinstellungsanspruchs rechtlich nicht verpflichtet, die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer nach den gleichen Kriterien wie bei der sozialen Auswahl zu bestimmen. Dies folgt bereits daraus, dass § 1 Abs. 3 KSchG auf den Wiedereinstellungsanspruch weder unmittelbar noch analog anzuwenden ist. Die bevorzugte Berücksichtigung älterer Arbeitnehmer bei der Wiedereinstellung führt nicht zu einer unzulässigen Altersdiskriminierung. Eine derartige Regelung enthält zwar eine unmittelbare Benachteiligung wegen Alters; diese weist sich jedoch durch das berechtigte Anliegen, ältere Arbeitnehmer im Erwerbsleben wegen der für sie bestehenden faktischen Nachteile besonders zu schützen, als gerechtfertigt. ... zum Artikel
Seine Zeit richtig nutzen und der Arbeit stressfrei begegnen:
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Kündigungsbestimmungen aktuell

Von Computer erstellte Unterschrift: Kündigung unwirksam?

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Ein Bauleiter erhielt sein Kündigungsschreiben mit einer Computersignatur, also einem Abbild der Unterschrift des Vorgesetzten. Da es keine handschriftliche Ausfertigung gab, bestritt er die Rechtmäßigkeit der Kündigung vor dem LAG Schleswig-Holstein. ... zum Artikel

Sammelsurium an Anschuldigungen nach fristloser Kündigung

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Mobbing-Vorwürfe, mitgeschnittene Personalgespräche, sexuelle Belästigung und Betrugsvorwürfe: In einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz findet sich so viel Zündstoff, dass er gleich für mehrere Prozesse gereicht hätte. ... zum Artikel

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Gesunder Arbeitsalltag

Mobile Erreichbarkeit in der Freizeit

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V.
33 Prozent der Unternehmen planen oder verfügen bereits über Maßnahmen, die die Erreichbarkeit der Mitarbeiter in der Freizeit regeln. Hauptsächlich werden dabei Appelle an Führungskräfte und Mitarbeiter ausgegeben, die einen eigenverantwortlichen Umgang unterstützen und eine eindeutige Haltung des Unternehmens kommunizieren. Technische Lösungen werden nur von wenigen Unternehmen umgesetzt. ... zum Artikel

Wenn der Charakter passt, macht die Arbeit mehr Spaß

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Psychologisches Institut der Universität Zürich
Wer seine persönlichen Charakterstärken im Beruf einsetzen kann, erlebt mehr Spaß, Flow und Sinn bei der Arbeit. Diese Personen sind auch zufriedener mit dem Beruf und nehmen ihn eher als Berufung wahr. Dies ist das Ergebnis zweier breit angelegter Studien eines Psychologenteams der Universität Zürich. Die Studien liefern wichtige Hinweise für die Personalauswahl und Personalentwicklung. ... zum Artikel

Mitbestimmung aktuell

Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines Beraters zur Unterstützung des Betriebsrats bei geplanten Betriebsänderungen

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesgerichtshof
Der für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die gegen einen Betriebsrat und seine Vorsitzenden gerichtete Vergütungsklage einer auf die Beratung von Betriebsräten spezialisierten Gesellschaft entschieden. ... zum Artikel
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Wussten Sie schon?

Wie Gewerkschaften für Wohlstand sorgen

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Eine Lanze für Gewerkschaften brechen zwei Volkswirte der Universitäten Würzburg und Mainz im Fachblatt „The Economic Journal“. Ihr Fazit: Ohne Gewerkschaften wäre es um die Arbeitssicherheit in den Industrienationen heute wesentlich schlechter bestellt. ... zum Artikel

Tabelle

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Spruch der Woche

Ein guter Fährmann

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Betriebsrat spezial
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