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Zusammenfassende Meldung (§ 18a Umsatzsteuergesetz)

22.06.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium der Finanzen.

Aktuelles BMF-Schreiben

Das BMF-Schreiben nimmt zu der Anwendung des § 18a Umsatzsteuergesetz hinsichtlich des Verfahrens zur Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung nach dem 30. Juni 2010 Stellung.


Weitere Informationen

DOWNLOAD: Zusammenfassende Meldung (§ 18a Umsatzsteuergesetz) [PDF, 57 KB]


Quelle: BMF
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