07.06.2021 — Matthias Wermke. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
„Was passiert eigentlich mit meinen Daten?“, „Kann ich guten Gewissens private Bilder verschicken?“ oder „Sollte ich meine Kontodaten wirklich in die Geburtstagsgeschenkgruppe für Person XY posten?“: Diese oder ähnliche Fragen werden sicher schon vielen Nutzer*innen von Messengerdiensten durch den Kopf gegangen sein.
Während man sich dann jedoch oft genug der eigenen Bequemlichkeit fügt und den inneren Schweinehund ein ums andere Mal unbesorgt auf das Versenden-Symbol klicken lässt, bleibt die Frage aber bestehen und besorgt nicht nur Datenschützer*innen zu Recht. Besonders problematisch ist es dann, wenn die Messengerdienste auch in Ihren AGB und Datenschutzrichtlinien nicht gerade hinterher sind, für die notwendige Transparenz zu sorgen. Unsicherheit beherrscht das Land, es lohnt sich also ein Blick ins Kleingedruckte.
Am 15. Mai dieses Jahres trat bei dem Messenger WhatsApp eine neue Datenschutzrichtlinie in Kraft. Diese soll es in Zukunft ermöglichen, dass die App als Basis für die Kommunikation mit Unternehmen genutzt werden kann. So soll es den Nutzer*innen dadurch möglich gemacht werden, Firmen Fragen zu Produkten zu stellen, einzukaufen oder Bestellinformationen einzuholen. Andersrum können Unternehmen die App so in ihren Kundenservice implementieren.
Das Ziel hinter dieser Neuerung ist wohl, dass sich der Mutterkonzern Facebook jetzt wohl intensiver darum bemühen möchte, dass WhatsApp allmählich einen stärker zu verzeichnenden Anteil am Gewinn des Unternehmens generieren soll. Dies blieb bislang eher aus.
Nutzer*innen der App sind nicht direkt dazu gezwungen, die Datenschutzrichtlinien zu akzeptieren und können die Anfrage weiterhin wegklicken. Doch so einfach wird das von der App nicht hingenommen. Und so schränkt sie bei weiterer Verweigerung der Nutzer*innen sukzessive ihre Funktionalität ein.
Zunächst kann man nicht mehr richtig auf die Chats zugreifen, während Nachrichten und Audio- und Videoanrufe weiterhin beantwortet werden können. Dies ist aber nach ein paar Wochen auch komplett hinfällig, da dann keine Hinweise mehr auf Nachrichten oder Anrufe erfolgen. Die App kann damit fortan nicht mehr genutzt werden.
Es werden also gewisse „Anreize“ geschaffen, die Bestimmungen irgendwann vielleicht doch zu akzeptieren, um z. B. weiterhin mit der Tante kommunizieren zu können, für die WhatsApp zu den absoluten Errungenschaften der eigenen technologischen Genese gehörte und somit ein Umzug zu einem anderen Messenger völlig undenkbar ist.
Aber was sind das für Daten, um die sich WhatsApp so hingebungsvoll bemüht und was passiert mit ihnen? Zunächst ist festzustellen, dass WhatsApp, genauso wie Telegram, Threema oder Signal, eine End-to-End-Verschlüsselung nutzt und den Chat somit anders als oft befürchtet nicht mitlesen kann. Zudem besteht auch nicht die Gefahr, dass WhatsApp die Daten verkauft oder sie mit Facebook austauscht, da das durch die DSGVO sowie durch eine Vereinbarung der EU-Kartellbehörde untersagt ist. Das bedeutet, dass die Daten, die tatsächlich an Facebook weitergegeben werden, nur die von Nutzer*innen außerhalb der EU sind.
Dabei geht es um sogenannte Meta-Daten, also z. B. Informationen zur Account-Registrierung (wie die Telefonnummer), Transaktionsdaten, dienstleistungsbezogene Informationen oder Informationen darüber, wie mit anderen (einschließlich anderen Unternehmen) interagierst. Es ändert sich also wenig für die WhatsApp-User in der EU.
Wie so oft muss man also das Kleingedruckte lesen und sich wirklich mit einer Sache auseinandersetzen. Und schon erkennt man, dass es keinen wirklichen Grund zur Empörung gibt. Was sich WhatsApp allerdings ankreiden lassen muss, ist der systematische Druck, der auf die Nutzer*innen ausgeübt wird, um die die neue AGB zu akzeptieren. Zudem gibt es nach wie vor ganz offensichtlich ein Problem mit WhatsApp und Transparenz. Aber was wäre die Welt ohne ihre Gegenspieler?
Bild: oneinchpunch (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
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