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Wettbewerbsvorteil Datenschutz

03.06.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V..

Auf der Fachtagung des BvD e.V. betonen Bundesjustizminister Heiko Maas, Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff und EU-Berichterstatter Jan Philipp Albrecht die Notwendigkeit der Kontrolle von Datenverarbeitung.

Ein guter Datenschutz entwickelt sich nach Worten von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zu einem wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteil. Auf den Datenschutztagen des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. in Berlin wies er darauf hin, dass Datenschutzbeauftragte in dieser Hinsicht eine wichtige Stellung einnehmen. Dementsprechend sei es wichtig, die Position des Datenschutzbeauftragten weiterhin zu schützen und zu stärken – und zwar europaweit.

Bereits die Anwesenheit des Bundesjustizministers Heiko Maas sowie der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff und des Datenschutz-Berichterstatters im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, auf dem Jahrestreffen der betrieblichen Datenschutzbeauftragten zeigte die herausragende Rolle der unabhängigen Datenschützer in der von Geheimdienst-Überwachung geprägten Gesellschaft. In ihren Redebeiträgen vor 200 betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten betonten die drei übereinstimmend, wie notwendig und richtig die unabhängige innerbetriebliche Kontrolle von Datenverarbeitung ist. Sie befürworteten ausdrücklich, dass sich dieses in Deutschland bewährte Modell des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in ganz Europa wiederfinden muss, und sie unterstützten damit die Forderungen des BvD.

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas stellte den Mehrwert des Modells der betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Vergleich zur Datenschutz-Aufsichtsbehörde heraus; er sagte: „Die Datenschutzbeauftragten können hier gleich doppelt wirken: Sie schützen die Interessen der Betroffenen und das Ansehen der Unternehmen.“ Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff widersprach Kritikern des Beauftragtenmodells, dass die Einbindung betrieblicher Datenschutzbeauftragter Kostenlast bedeute – das Gegenteil sei der Fall: Die Expertise des Datenschutzbeauftragten spare ansonsten notwendige Beratungen im Datenschutz. Andrea Voßhoff, die die im BvD organisierten Datenschutzbeauftragten zum kollegialen Erfahrungsaustausch mit ihrer Behörde einlud, sprach sich auch ausdrücklich für die Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten aus.

Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die geplante Datenschutz-Grundverordnung, Jan Philipp Albrecht, war sich sicher, dass der betriebliche Datenschutzbeauftragte in der Regelung verankert wird. Er betonte, dass es derzeit noch Unstimmigkeiten auf EU-Ebene gibt, an welchem Kriterium dies letztlich festgemacht wird. Albrecht befürwortete erneut öffentlich die Verschiebung weg von Kennzahlen über Unternehmensgröße hin zu Merkmalen über Datenschutzintensität wie die Anzahl der von der Verarbeitung betroffenen Personen. Der BvD unterstützt diesen Ansatz.

Der Regierungsdirektor im Bundesministerium des Innern, Dr. Rainer Stentzel, schilderte im Rahmen seines Vortrags bei den BvD-Datenschutztagen eindrucksvoll die Entwicklung der Positionen und die Schwierigkeiten im Rat bei der Findung einer europaweiten Lösung. So waren selbst Kompromissformulierungen, die die Einführung der Bestellpflicht des Datenschutzbeauftragten den Mitgliedsstaaten übertragen sollten, bislang nicht konsensfähig; dies trotz der positiven Erfahrungen, die Deutschland mit diesem Instrument der Selbstregulierung machen konnte. Der BvD fordert, dieses bewährte Instrument beizubehalten.

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