24.11.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Er schafft damit eine wesentliche Grundlage für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung in Deutschland, die dazu beiträgt die Klimaziele im Jahr 2045 einzuhalten. Ziel des Wärmeplanungsgesetzes ist es, die Planungs- und Investitionssicherheit der Akteure vor Ort zu verbessern und die Entwicklung der Wärmeversorgung und Energieinfrastrukturen zu steuern. Das Wärmeplanungsgesetz sieht dazu eine Verpflichtung der Länder vor, Wärmeplanungen durchzuführen. Die Länder können diese Aufgabe auf die Kommunen übertragen. Kernstück der Wärmeplanung ist die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten. Dabei wird dargestellt, welche Wärmeversorgungsart für ein Gemeindegebiet besonders geeignet ist. Die Ausweisung erfolgt auf Basis einer Bestandsanalyse, mit der die bestehende Wärmeversorgung ermittelt wird, sowie einer Potenzialanalyse. Das Wärmeplanungsgesetz soll gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Neben der Wärmeplanung legt das Gesetz Anforderungen an den Einsatz von Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen fest. Bis zum Jahr 2030 müssen Wärmenetze zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu einem Anteil von 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Neue Wärmenetze müssen bereits ab dem 01. März 2025 einen Anteil von 65 Prozent aufweisen.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
"Wir sind jetzt wieder einen großen Schritt weitergekommen. Mit diesem Gesetz wissen die Kommunen, die Unternehmen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Mieterinnen und Mieter in Zukunft, welche Energieversorgung für sie in Frage kommt und welche Möglichkeiten es in ihrem Ort überhaupt gibt. Wird die Wärme aus Geothermie oder Biomasse, aus Windkraft, Photovoltaik oder Abwärme erzeugt, kommt ein Fern- oder Nahwärmenetz in Frage? Auf all diese Frage gibt es Antworten, wenn Wärmepläne in den Kommunen aufgestellt werden. Dafür gibt es Zeit, kleine Gemeinden können sich bis Mitte 2028 dazu Gedanken machen. Viele Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht, in einigen Bundesländern ist die Wärmeplanung verpflichtend. Auch sind grenzüberschreitende Wärmeplanungen möglich, in den deutsch-polnischen und deutsch-französischen Grenzgebieten wird gemeinsam geplant. Das Gesetz lässt viele Wege und Möglichkeiten zu. Ich bedanke mich bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages für ihre engagierte Arbeit und dafür, dass sie dieses Gesetz ermöglicht haben.“
Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz:
„Städte und Gemeinden erhalten nun ein Instrument, mit dem sie ihre Wärmeversorgung in eigener Hoheit entwickeln, ausbauen und schrittweise auf Erneuerbare Energien umstellen können. Das schafft Klarheit und Planungssicherheit. Der Ausbau der Wärmenetze kann auf unterschiedliche Weise geschehen, je nach dem, was sich vor Ort am besten anbietet, also wirtschaftlich und effizient ist: zum Beispiel mit Geothermie, Abwasserwärme oder der Umweltwärme, die sich durch Wärmepumpen, zunehmend auch durch Großwärmepumpen, in die Wärmenetze einspeisen lässt. Das Gesetz stellt sicher, dass die Wärmenetze in Deutschland dabei immer sauberer und klimafreundlicher werden.“
Bild: Julian Hochgesang (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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