27.03.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Die Günstigerprüfung ist notwendig, weil das deutsche Steuerrecht in einigen Fällen ein Wahlrecht gewährt. In den meisten Fällen prüft das Finanzamt automatisch für den Steuerpflichtigen, welche Variante für ihn günstiger ist, das heißt ihn finanziell besserstellt. Ob automatische Prüfung durch das Finanzamt oder durch den Steuerzahler beantragte Prüfung, in allen Fällen wird letztendlich die für den Steuerpflichtigen bessere Variante der Steuererklärung zugrunde gelegt.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern hat die wichtigsten Günstigerprüfungen für die Einkommensteuererklärung aufgelistet:
Hier wird vom Finanzamt festgestellt, ob das jährliche Kindergeld oder der Kinderfreibeitrag in Höhe von 7.428 Euro die bessere Wahl für den Steuerzahler ist, da nur eine Möglichkeit der Entlastung für Familien genutzt werden kann. Eltern bekommen für jedes Kind jeden Monat Kindergeld überwiesen. Dieses wird für jedes Kind extra dem rechnerischen Steuervorteil durch die Freibeträge für Kinder gegenübergestellt. Ist die Steuererleichterung durch die Freibeträge für Kinder höher als das Kindergeld, wird die Steuererleichterung gewährt. Das bereits ausgezahlte Kindergeld wird jedoch gegengerechnet. Die Praxis zeigt aber, dass in den meisten Fällen das Kindergeld besser abschneidet, weil der Steuerfreibetrag erst bei Besserverdienern ab einem Einkommen von ca. 60.000 Euro zum Tragen kommt.
Um täglich in die Arbeit und wieder nach Hause zu kommen, muss ein Weg zurückgelegt werden. Bei den Fahrtkosten zur Arbeit wird vom Finanzamt automatisch verglichen, ob der Arbeitnehmer mit der Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer oder den tatsächlichen Kosten bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln besser fährt.
Wird in einen Riester-Vertrag eingezahlt, so prüft der Fiskus jedes Jahr, ob alle eingezahlten Eigenbeiträge und staatlichen Zulagen bis zu einer Höhe von 2.100 Euro als Sonderausgaben anerkannt werden. Der Sonderausgabenabzug findet dann statt, wenn die automatische Günstigerprüfung ergibt, dass die Steuerersparnis höher ist als die Summe der Zulagen.
Steuerpflichtige können selbst auch eine Günstigerprüfung im Hinblick auf Kapitalerträge von sich aus beim Finanzamt beantragen, da in diesem Fall keine automatische Prüfung durch das Finanzamt erfolgt. Das ist dann sinnvoll, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt (denn dann ist er niedriger als der Abgeltungssteuersatz) und die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro bei einem Single und 1.602 Euro bei einem Ehepaar übersteigen. Der Steuerabzug durch die Abgeltungssteuer würde den Steuerpflichtigen in diesem Fall schlechter stellen, als wenn die Kapitalerträge zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden. In diesem Fall ist eine Steuerrückerstattung fällig.
Übrigens, die Steuerspezialisten der Lohi übernehmen das für ihre Mitglieder automatisch und beantragen bei der Anlage KAP die Günstigerprüfung. Als Mitglied der Lohi muss man sich um solche Details nicht kümmern.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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