14.07.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: hkp group AG .
Selbstnominierung wird dabei in verschiedenen Formen genutzt, bislang vor allem für Mitarbeiter der mittleren Führungsebenen. Doch Selbstnominierung kommt nicht nur für Vakanzen zum Einsatz, sondern auch in der Bewerbung für Talent Pools und bei der Berücksichtigung in der Nachfolgeplanung. Zu diesem Fazit kommt der Talent Pulse Survey „Selbstnominierung im Talent Management“ der Unternehmensberatung hkp/// group, deren Ergebnisse jetzt vorliegen.
„Diese Verschiebung vom Fremd- zum Selbst-Management in der Besetzung von Schlüsselpositionen ist in vollem Gange“, bilanziert hkp/// group Senior Manager Frank Gierschmann. „Von der Selbstnominierung versprechen sich Unternehmen dabei in erster Linie, bislang nicht entdeckte Potenzialträger zu identifizieren und so ein breiteres, diverser zusammengesetztes Reservoir an Talenten für Fach- und Führungspositionen aufzubauen. Mitarbeiter sollen zudem ermuntert werden, den nächsten Schritt in ihrer Karriere aktiv selber anzugehen – und dies im eigenen Haus“, so der hkp/// Studienautor.
Im Rahmen der Studie wurde Selbstnominierung als Option für Mitarbeiter definiert, sich eigeninitiativ für Entwicklungsprogramme, die Nachfolgeplanung oder vakante Positionen zu nominieren bzw. zu bewerben. Damit stellt Selbstnominierung eine Ergänzung oder Alternative zur klassischen Nominierung durch den Vorgesetzten dar, die sich gleichermaßen mit weiteren Filtern bzw. Selektionsschritten verknüpfen lässt.
Die Idee der Selbstnominierung an sich ist nicht neu. Gerade im Recruiting ist die Initiativbewerbung der klassische Zugang in ein Unternehmen. Selbstnominierung als neuen Ansatz im Talent Management nutzen bereits 42% der Studienteilnehmer. Wichtigste Form ist hierbei die Bewerbung auf eine ausgeschriebene interne Vakanz. Die Häufigkeit der Nutzung von Selbstnominierung nimmt ab, je weiter oben Mitarbeitergruppen in der Organisation angesiedelt sind.
Neuere und laut hkp/// Analyse noch nicht so verbreitete Anwendungen von Selbstnominierung sind der Zugang zu Entwicklungsmaßnahmen (von 39% der Studienteilnehmer genutzt), zu Talent Pools (22%) bzw. die Berücksichtigung in der Nachfolgeplanung (12%).
Die überwiegende Mehrheit der Studienteilnehmer zielt mit der Nutzung von Selbstnominierung auf eine Stärkung der Eigenverantwortung der Mitarbeiter für ihre individuelle Entwicklung. Sie folgen damit dem Trend, von Mitarbeitern mehr Commitment für die eigene Karriere einzufordern und diesen gleichzeitig breitere Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Weiterhin sollen vorhandene, aber versteckte Potenziale entdeckt, aber auch einem Verstecken durch den Vorgesetzen entgegengewirkt werden. „Letzteres kann aus unserer Erfahrung selbst in Unternehmen mit sehr reifen Performance Management Prozessen vorkommen – oder sogar gerade dort, weil Vorgesetzte befürchten, dass ihnen ihre Potenzialträger abhandenkommen, sobald sie im Unternehmen bekannt sind“, erläutert Sachiko Teramachi, hkp/// group Analyst und Studienautorin.
50% der Studienteilnehmer, die Selbstnominierung nicht einsetzen, gab an, dass die ausschließliche Nominierung durch den Vorgesetzten gut funktioniert und es keines weiteren Zugangswegs bedarf. Knapp die Hälfte der Unternehmen, die Selbstnominierung nicht verwenden, nannte als Begründung, dass unterschiedliche Stakeholder wie zum Beispiel der Vorstand, die HR-Leitung oder Mitarbeitervertretungen Einwände dagegen haben: Selbstnominierung könnten Konflikte zwischen dem direkten Vorgesetzten und den sich selbst nominierenden Mitarbeitern auslösen.
Über ein Drittel befürchtet zudem einen zu hohen administrativen Aufwand, beispielsweise durch zu viele Bewerbungen. Weitere Bedenken sind, dass der direkte Vorgesetzte Einfluss über den Prozess verliert und dass selbstnominierte, anschließend abgelehnte Mitarbeiter enttäuscht werden. Für die Studienautoren überraschend, gab kaum ein Unternehmen an, dass Selbstnominierung der Unternehmenskultur widerspricht.
Die Erfahrungen, die Unternehmen mit Selbstnominierung gemacht haben, sind durchweg positiv. Lediglich 8% der Unternehmen äußerten sich kritisch gegenüber diesem Talent-Management-Ansatz. Unternehmen, die Selbstnominierung einsetzen, berichten, dass durch die Möglichkeit zur Selbstnominierung mehr Kandidaten zur Verfügung stehen. Doch nicht nur die Quantität der Kandidaten nimmt zu, sondern es finden sich auch mehr Kandidaten mit mehr Diversität. In vielen Unternehmen hat sich zudem die Eigeninitiative der Mitarbeiter zur Gestaltung ihrer beruflichen Entwicklung erhöht – eines der wichtigsten Ziele von Selbstnominierung wird demnach erreicht.
Laut Studie planen 43% der Unternehmen, die Selbstnominierung noch nicht nutzen, diese perspektivisch für die Stellenbesetzung, den Zugang zu Entwicklungsmaßnahmen, zu Talent Pools und zur Berücksichtigung in der Nachfolgeplanung einzuführen. Hauptsächlich soll Mitarbeitern der mittleren und der unteren Führungsebene als auch Mitarbeitern ohne Führungsverantwortung und Experten diese Möglichkeit geboten werden.
Aus Sicht der Studienautoren könnte das Prinzip der Selbstnominierung ein Weg sein, den Frauenanteil speziell in Führungspositionen zu erhöhen. „Unternehmen, denen es mit der Förderungen von Frauen im Unternehmen ernst ist, verfügen mit dem Ansatz der Selbstnominierung über einen zusätzlichen Weg, um mehr weibliche Mitarbeiter mit Potenzial zu identifizieren und zu nominieren“, erläutert hkp/// Studienautorin Teramachi. Sie verweist darauf, dass durch die Kombination mit sogenannten Talent Brokern, die speziell die Identifizierung von Talenten in Unternehmen steuern, Frauen noch einmal speziell ermuntert werden könnten, sich für die angebotenen Stellen bzw. Programme zu bewerben.
Hintergrundinformation zur Studie:
Die Befragung zur derzeitigen und perspektivische Nutzung sowie den Erfahrungen mit Selbstnominierung im Rahmen des aktuellen hkp/// Talent Pulse Survey wurde im März und April 2015 durchgeführt. An der anonymen, web-basierten Marktstudie haben insgesamt 38 mittlere und große Unternehmen verschiedener Branchen teilgenommen.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?