29.09.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Demnach ist die Datenschutzverordnung für fast die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland (44 Prozent) aktuell kein Thema: 32 Prozent kennen die Reform zwar, haben sich aber noch nicht damit beschäftigt, weitere 12 Prozent haben davon noch nicht einmal gehört. Auf der anderen Seite beschäftigen sich 47 Prozent der Unternehmen mit der Reform und 8 Prozent haben bereits erste Maßnahmen eingeleitet.
„Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung der Verordnung beginnen“, sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit, bei der internationalen Privacy Conference in Berlin. „Nach dem Ende der Übergangsfrist im Mai 2018 drohen empfindliche Strafen, wenn sich die Unternehmen nicht an die Bestimmungen halten.“ Mit der Verordnung werden zahlreiche neue Informations- und Dokumentationspflichten eingeführt, die von den Unternehmen umgesetzt werden müssen. Völlig neu sind gesetzliche Vorgaben wie die Berücksichtigung des Datenschutzes bei der Produktentwicklung (Privacy by Design) oder die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai 2016 offiziell in Kraft getreten. Die Frist für die Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten beträgt zwei Jahre, Stichtag ist der 25. Mai 2018. In dieser Zeit werden die nationalen Gesetze an das EU-Recht angepasst. Die Unternehmen müssen bis dahin die Umsetzung in die Praxis abschlossen haben. Nach dem Stichtag können die Datenschutzbehörden Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes verhängen. „Die nationale Gesetzgebung sollte zügig abgeschlossen werden, damit die Unternehmen vollständige Planungssicherheit bekommen“, sagte Dehmel. Als besonders dringlich sehen 46 Prozent der befragten Datenschutzexperten in den Unternehmen die Einführung neuer Prozesse an, zum Beispiel für eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder für Privacy by Design. 43 Prozent wollen zuerst eine Neubewertung unternehmerischer Risiken vornehmen und 40 Prozent die Überarbeitung der Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung. 38 Prozent wollen zunächst die Datenschutzerklärungen anpassen.
Nach den Ergebnissen der Umfrage sind viele Unternehmen organisatorisch nicht optimal auf die Veränderungen vorbereitet: Nur jedes zweite (51 Prozent) verfügt über ein so genanntes Verfahrensverzeichnis, in dem die internen Prozesse bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dokumentiert werden. „Das Verfahrens-verzeichnis ist die Arbeitsgrundlage der betrieblichen Datenschutzbeauftragten“, sagte Dehmel. „Bei einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden können Unternehmen mit dem Verfahrensverzeichnis zeigen, dass die Prozesse korrekt ablaufen.“ Daher sollten alle Unternehmen ein solches Verzeichnis anlegen.
Aus Sicht des Bitkom entsteht der Wirtschaft ein hoher Aufwand für die Umsetzung der neuen Regelungen. Ein Viertel (26 Prozent) der Unternehmen, die sich bereits mit der Datenschutzverordnung beschäftigt haben, wird zusätzliches Personal für die Anpassung der internen Prozesse bereitstellen. Immerhin 29 Prozent gehen davon aus, dass die Verordnung dauerhaft zu einem Mehraufwand im Vergleich zur aktuellen Rechtslage führt. Knapp zwei Drittel (64 Prozent) werden externe Hilfe in Anspruch nehmen, zum Beispiel für eine Rechtsberatung und von Datenschutzexperten.
„Insgesamt blickt die Wirtschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit gemischten Gefühlen auf die große Datenschutzreform“, sagte Dehmel. Jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) geht davon aus, dass die Reform viele interne Abläufe komplizierter machen wird und jedes dritte Unternehmen (36 Prozent) ist der Ansicht, dass Innovationen in der Europäischen Union gebremst werden. Auf der anderen Seite begrüßt eine Mehrheit (57 Prozent), dass die Reform zu einheitlichen Wettbewerbsbedingungen in der EU führen wird. Ein Drittel aller Unternehmen (33 Prozent) verspricht sich sogar konkrete Vorteile für sein Geschäft.
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