04.12.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK).
Ein Gesetzentwurf für eine entsprechende Rentenversicherungspflicht sei in Arbeit, bestätigten Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, bei der digitalen Informationsveranstaltung von DIHK und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks.
"Die Industrie- und Handelskammern berichten zuletzt von einem deutlich rückläufigen Interesse an Unternehmensgründungen in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld", sagt dazu der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. "Nicht nur aus Sicht der heute Selbstständigen ist es daher ganz wichtig, dass die Pläne unternehmensfreundlich umgesetzt werden."
Gerade die Startphase einer Existenzgründung solle "durch großzügige Sonderregelungen erleichtert werden", stellt er klar. Denn sehr oft müssen die Unternehmerinnen und Unternehmer zu Beginn der Selbstständigkeit alle vorhandenen Mittel in den Betrieb stecken.
"Eine Rentenversicherungspflicht darf nicht dazu führen, dass die Gründerinnen und Gründer zu Beginn ihrer Existenzgründung mit angezogener Handbremse unterwegs sind – oder ganz davon Abstand nehmen", warnt Dercks. "Unser Land braucht innovative Gründungen als Basis für Arbeitsplätze von morgen. Das muss bei dem neuen Gesetz berücksichtigt werden."
Wichtig ist aus Sicht der DIHK zugleich, dass lediglich neue Selbstständige in die Regelungen einbezogen werden und dass die Unternehmerinnen und Unternehmer Wahlfreiheiten zwischen gesetzlicher Rente und alternativer privater Vorsorge haben. Zudem sollte der Stichtag der Einführung der Altersvorsorgepflicht ausreichend Planbarkeit für die Unternehmerinnen und Unternehmer gewährleisten.
Bild: Marcus Aurelius (Pexels, Pexels Lizenz)
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