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Umsatzsteuer 2020 – Interview mit Wolfgang Temme

22.01.2020  — Tobias Weilandt.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Jedes Jahr ergeben sich Änderungen für das Umsatzsteuergesetz. Das ist Grund genug, einen Blick auf die Neuerungen zu werfen, die sich für das Jahr 2020 ergeben haben. Zu diesem Thema führten wir mit Umsatzsteuer-Experten Wolfgang Temme ein Interview.

Tobias Weilandt: Welche Änderungen gelten ab 2020 für den Bereich der Umsatzsteuer?

Wolfgang Temme: Die Änderungen betreffen Konsignationslager, Reihengeschäfte sowie Voraussetzungen und Nachweise für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen, sogenannte Quick Fixes.

Das Verbringen von Waren in ein Konsignationslager im übrigen Gemeinschaftsgebiet und die Auslieferung aus diesem Lager werden EU-weit erleichtert. Bei Reihengeschäften besteht nun Rechtssicherheit, vor allem wenn der Mittlere für den Transport der Ware verantwortlich ist. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind u. a. nur dann steuerfrei, wenn die IdNr. des Abnehmers überprüft und der Vorgang in die Zusammenfassende Meldung eingetragen wurde. Zum Nachweis des Verbringens in das übrige Gemeinschaftsgebiet kann von Vereinfachungen Gebrauch gemacht werden.

Der ermäßigte Steuersatz gilt zukünftig auch für E-Books, vergleichbare elektronische Erzeugnisse sowie für Bahnfahrkarten und für Lieferungen von Damen-Hygiene-Artikeln.

Weitere Änderungen gibt es bei Heilbehandlungen, Wohlfahrtspflege, Bildungs- und Reiseleistungen. Die Grenzen für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung wurden angehoben.Der ermäßigte Steuersatz gilt zukünftig auch für E-Books, vergleichbare elektronische Erzeugnisse sowie für Bahnfahrkarten und für Lieferungen von Damen-Hygiene-Artikeln.

Weilandt: Für wen sind die Änderungen relevant?

Temme: Gerade für die Tätigkeit von Leiter*innen und Mitarbeiter*innen aus dem Finanz- und Rechnungswesen mit fortgeschrittenen Kenntnissen werden diese Änderungen von Bedeutung sein.

Dies wird dann insbesondere die Rechnungsstellung und die Nachweisführung betreffen.

Weilandt: Gehen wir mal von folgendem Szenario aus: Eine Buchhalterin erstellt eine Rechnung. Was muss sie ab 2020 besonders beachten?

Temme: Sie hat daran zu denken, dass unter Umständen ein anderer Steuersatz auszuweisen ist. Der Ausweis einer höheren Umsatzsteuer führt zu einer Strafsteuer.

Weilandt: Inwiefern sind die Änderungen im Bereich Umsatzsteuer, z. B. in Bezug auf den Auslandshandel, relevant für die Geschäftsführung?

Temme: Bei Konsignationslagern entfällt die Registrierung in einem anderen EU-Land. Die Nichtbeachtung der verschärften Regeln für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen kann zur Steuerpflicht führen.

Weilandt: Betreffen die Änderungen (also) also auch den Onlinehandel bspw. die Verwendung von eCommerce Plattformen wie Amazon?

Temme: Nein, das ist nicht der Fall.

Weilandt: Vielen Dank!

Das Interview führte Tobias Weilandt.

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