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Thema der Woche: Bekanntmachung neuer Standards des DRSC

08.03.2016  — Timm Haase.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) weist darauf hin, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 23. Februar 2016 diverse Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS) im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat. Zudem wurden zwei ältere Standards aufgehoben.

Deutsche Rechnungslegungs Standards

Das DRSC ist eine deutsche Standardisierungsorganisation und durch das BMJV als privates Rechnungslegungsgremium i. S. d. § 342 HGB anerkannt. Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat insbesondere die Aufgabe, Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über Konzernrechnungslegung zu entwickeln. Mit der Herausgabe deutscher Rechnungslegungsstandards wird dieser Aufgabe nachgekommen. Mit den DRS 22 bis 24 wurden nun Standards veröffentlicht, die erstmalig für nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahre für HGB-Konzernabschlüsse zu beachten sind.

DRS 22 „Konzerneigenkapital“

DRS 22 regelt die Darstellung der Zusammensetzung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals im Konzerneigenkapitalspiegel gemäß § 297 Abs. 1 HGB. Er konkretisiert zudem die handelsrechtlichen Vorschriften zu ausgewählten Posten des Konzerneigenkapitals.

DRS 23 „Kapitalkonsolidierung“

DRS 23 konkretisiert die Vorschriften zur Kapitalkonsolidierung nach §§ 301, 307 und 309 HGB. Dazu werden auch zahlreiche Anwendungsfragen der Erst-, Folge-, Ent- und Übergangskonsolidierung beantwortet.

DRS 24 „Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“

DRS 24 befasst sich mit den handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen. Ziel ist es, eine einheitliche Anwendung der Vorschriften sicherzustellen und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses zu stärken.

Aufgehobene Standards

DRS 4 (Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss) sowie DRS 7 (Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis) werden aufgehoben. Diese Standards sind letztmalig anzuwenden auf Geschäftsjahre, die vor dem 31. Dezember 2016 (DRS 4) bzw. 01. Januar 2017 (DRS 7) beginnen.

DRÄS 6

Das DRSC hat zudem am 29. Februar 2016 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 6 (DRÄS 6) verabschiedet. Mit diesem Standard werden Änderungen an diversen DRS vorgenommen, so etwa an DRS 3 (Segmentberichterstattung), DRS 13 (Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern), DRS 18 (Latente Steuern) sowie DRS 20 (Konzernlagebericht). Der DRÄS 6 wird dem BMJV zwecks Bekanntmachung nach § 342 Abs. 2 HGB vorgelegt.

Quelle: www.drsc.de

Links zum Thema:

  23. Öffentliche Sitzung des DRSC verabschiedet DRS 24
  24. Öffentliche Sitzung des DRSC verabschiedet DRÄS 6
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