29.11.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
„Menschen mit Behinderung dürfen nicht weiter auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden. Das verstößt gegen ihr Teilhaberecht und schadet der Vielfalt in Gesellschaft und Arbeitswelt. Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung erinnert uns daran.
Als gesetzliche Unfallversicherung tragen wir dazu bei, das zu ändern: Wir beraten die bei uns versicherten Unternehmen und Einrichtungen zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen. Und wir kümmern uns darum, dass Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nicht das berufliche Aus bedeuten.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kümmern sich intensiv um eine gute Rehabilitation für ihre Versicherten – vom Krankenbett bis zur beruflichen Wiedereingliederung. Diese Bemühungen zahlen sich aus: 2022 haben wir eine Wiedereingliederungsquote von 83 Prozent erreicht. Das ist nicht nur ein Gewinn für die Selbstbestimmung der betroffenen Versicherten, sondern auch ein Gewinn für die Volkswirtschaft.“
Die gesetzliche Unfallversicherung trägt mit ihren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) dazu bei, Menschen, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bleibende Einschränkungen haben, wieder in die Arbeitswelt zu integrieren.
Erstes Ziel der beruflichen Rehabilitation ist es, Versicherte nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit wieder an ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückzubringen. Sollte dies aufgrund der Beeinträchtigung aber nicht möglich sein, bietet die Unfallversicherung Möglichkeiten der Qualifizierung oder Vermittlung in andere Berufe.
Mehr als 140 Millionen Euro hat die Unfallversicherung 2022 für LTA aufgewendet. Darunter fallen Leistungen wie:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden so weit wie möglich auf die individuellen Verhältnisse des betroffenen Menschen ausgerichtet.
Bild: Marcus Aurelius (Pexels, Pexels Lizenz)
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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