20.09.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Willis Towers Watson.
Das lässt sich naturgemäß nicht in jedem Detail abschätzen. Aber klar ist, dass das Sparen für das Alter eine gewaltige Herausforderung für unsere Gesellschaft ist, die allen Vor- aussagen nach nicht geringer wird. Die staatlichen Möglichkeiten auf ein auskömmliches Einkommen im Alter werden künftig noch stärker beschränkt sein – man denke an den vorgezeichneten Rückgang des gesetzlichen Rentenniveaus. Der Niedrigzins tut ein Übriges. Daher stellt sich die Frage wie Sparen für das Alter sinnvoll organisiert werden kann.
Aus meiner Sicht besitzt die betriebliche Altersversorgung (bAV) dabei klare Vorteile. Denn sie ist eine Vorsorgeform, in der Arbeitgeber Mittel von vielen Arbeitnehmern (ohne eigene Gewinnerzielungsabsicht) bündeln. Daraus entstehen besonders effiziente Lösungen. Ich sehe daher am Horizont keine andere Lösung, die diese Vorteile miteinander verbinden kann. Daher wird die bAV in zehn bis 15 Jahren eine eher noch größere Rolle spielen.
Die Stärkung der bAV ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung und die Wahrscheinlichkeit, dass das BRSG eine positive Wirkung entfalten wird, ist hoch. Allerdings – und das ist ein Wermutstropfen – wurden bei der Reform die Probleme der bestehenden bAV nicht angepackt, etwa der weiterhin unrealistisch hohe Rechnungs- zins, der für die steuerliche Bewertung der Pensionsverpflichtungen anzusetzen ist, oder die Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung. Hier besteht weiterer Reformbedarf.
Kurz- und mittelfristig erwarte ich positive Impulse aus der zusätzlichen staatlichen Förderung, der Integration von Riester-Sparplänen in die bAV, vor allem aber daraus, dass Betriebsrenten bis zu einem bestimmten Betrag anrechnungsfrei in Hinsicht auf die staatliche Grundsicherung bleiben. Häufig ist das ein psychologisches Hemmnis dafür, im Rahmen der bAV für das Alter zu sparen. Mit der Einführung der reinen Beitragszusage wird zudem eine Option geschaffen, die vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen die Hemmschwelle abbaut, in die bAV einzusteigen – ganz einfach, weil nun auch formal kein Haftungsrisiko mehr entsteht.
Nein. Zunächst stehen die Sozialpartner vor der Herausforderung, die neuen Möglichkeiten in der Praxis umzusetzen. Bis sich beide Seiten auf eine Lösung geeinigt, passende reine Beitragszusagen entwickelt und die dafür notwenigen Einrichtungen auf die Beine gestellt haben, wird einige Zeit vergehen. Und dann dauert es nochmals einige Zeit, bis die angesammelten Mittel eine Größenordnung erreichen, ab der tatsächlich signifikante Skaleneffekte realisiert werden können.
Das ist die zweite Herausforderung. Sie besteht darin, die Arbeitnehmer davon zu überzeugen, dass Vorsorgelösungen, die keine Garantien vorsehen, perspektivisch höhere Leistungen versprechen als bisherige Konzepte, weil für Garantien beträchtliche Kosten anfallen. Das ist sicherlich eine kommunikative Herausforderung, die aber im Zusammenwirken der Sozialpartner durchaus gemeistert werden kann (Anm. der Redaktion: siehe Beitrag auf S. 13).
Darüber hinaus gilt es, den Willen der Arbeitnehmer, auf Vergütung für zukünftige Versorgungsleistung zu verzichten, in die Tat umzusetzen. Rund 43 Prozent der Arbeitnehmer sind durchaus bereit, Eigenbeiträge für ihre bAV zu leisten; ein Drittel ist unentschlossen. Das ist durch Studien wie den Global Benefit Attitudes Survey von Willis Towers Watson belegt. Tatsächlich beobachten wir aber, dass die Umwandlungsquoten über die vergangenen Jahre hinweg weit unter dem liegen, was die Umfrageergebnisse erwarten lassen.
Dieser Herausforderung begegnet das neue Gesetz – leider nur auf tarifvertraglicher Basis – durch Opting-out. Damit werden die Interessen der Arbeitnehmer grundsätzlich sehr gut getroffen – 72 Prozent der Teilnehmer von Opt- ing-out-Pensionsplänen sind mit dieser Lösung sehr zufrie- den; ein weiteres Viertel hat zumindest nichts dagegen, wie der Survey zeigt. Die Praxisbeispiele von Unternehmen, die Opting-out bereits im Rahmen ihres bAV-Modells umgesetzt haben – eines davon übrigens Gewinner des Deutschen bAV-Preises 2017 – sind in dieser Hinsicht sehr ermutigend.
Wenn wir über die Wohlfahrtsgewinne durch Technologie und daraus resultierend die zukünftige Bedeutung von Arbeit sprechen, stellt sich in einem von Zukunftsforschern aufgestellten radikalen Szenario die Frage, ob Menschen in einigen Jahrzehnten überhaupt noch einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, weil jeder von einem Grundeinkommen leben kann, das von Maschinen erwirtschaftet wird. Schon jetzt lösen sich gewohnte feste Arbeitsformen zum Teil auf: Wer heute Freelancer ist, arbeitet morgen vielleicht fest angestellt und entscheidet sich später eventuell für einen Teilzeit-Job. Damit wird sich die Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung grundlegend wandeln – und das wirft neue Fragen für die bAV auf.
Bereits in den kommenden Jahren ergibt sich aber für die bAV durch den technologischen Fortschritt erhebliches Potenzial. Zum einen dadurch, dass automatisierte Prozesse rund um die Schnittstellen zwischen Unternehmen, angelagerten Dienstleistern und den verschiedenen Providern die Effizienz der bAV erheblich steigern können. Zum zweiten – und das ist viel wichtiger – durch Schnittstellen, die Mitarbeitern einfacher, individueller und konkreter den Stand ihrer bAV-Leistungen jederzeit online vor Augen führen, wie dies von einigen Unternehmen heute schon angeboten wird. Künftig werden die Mitarbeiter auf dieser Basis wahrscheinlich sogar ihre gesamten Altersvorsorgeanwartschaften – einschließlich staatlicher Renten- und betrieblicher Anwartschaften bei Vorarbeitgebern – einsehen können und mit individueller technologiegestützter Beratung ihre bAV noch besser und fundierter an ihre persönliche Lebenssituation anpassen können – etwa mit Blick auf Höhe der Eigenbeiträge, Absicherungsumfang und Risikopräferenz. Die nordischen Länder zeigen schon heute, was hier mit technologischer Unterstützung machbar ist. Für die Menschen bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung, weil sie konkret vor Augen haben, was ihnen im Alter zur Verfügung steht und sie so ableiten können, was sie noch sparen müssen.
Bei einer bAV ohne Garantien bemisst sich Attraktivität noch stärker als heute daran, wie gut sich das Vorsorgemodell durch Wahlmöglichkeiten an die individuellen Mitarbeiterpräferenzen anpassen lässt. Die Nase vorn haben werden die Anbieter, die dafür passende Konzepte bieten und über entsprechende Pensionseinrichtungen mit hocheffizienten Verwaltungssystemen verfügen, um solch teilweise kleinteiliges Administrationsgeschäft zu adäquaten Kosten abzuwickeln. Ebenso wesentlich wird sein, wie gut der Anbieter die „Endverbraucher“, also die Mitarbeiter, durch Kommunikation und individuelle Beratung – sei es durch Menschen oder durch Robo-Advice – bei der persönlichen Vorsorgeplanung unterstützen kann.
Dr. Thomas Jasper verantwortet bei Willis Towers Watson den Bereich Retirement (bAV-Beratung) in der Region Western Europe. Jasper verfügt über umfassende Beratungserfahrung in den Bereichen Finanzierungsstrategie, kapitalmarktorientierte Vergütungsmodelle sowie Gestaltung von Systemen der betrieblichen Altersversorgung. Darüber hinaus hat er eine breit gefächerte Erfahrung in der Betreuung von internationalen Großunternehmen sowie namhaften Vertretern des deutschen Mittelstands.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?