11.03.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hochschule Heilbronn.
Unter der Leitung von Prof. Dr. Franziska Drescher und Prof. Dr. Christian Buer wurden dazu Hoteliers und Gastronomen in Deutschland befragt. Die Studie konzentrierte sich dabei auf die Bereiche ökonomische Auswirkung und deren Effekte im Sinne von Mehrkosten durch den Mindestlohn, Auswirkungen auf die Beschäftigungsstruktur in den Betrieben, Maßnahmen zur Finanzierung des Mindestlohns, Dokumentationspflicht der Arbeitszeit und Bewertung des Mindestlohns. An der Online-Befragung nahmen deutschlandweit 1.512 Personen teil, davon 49 % Hoteliers und 51 % Gastronomen. In der Hotellerie setzt sich die Stichprobe aus 90 % Individualhotels und 10 % zu Hotelketten gehörenden Betrieben zusammen. In der Gastronomie beteiligten sich 95 % Individual- und 5 % Systemgastronomen.
Die Auswirkungen des Mindestlohns sind in Relation zu Umsatz und Personalkosten zu bewerten. Laut der branchenüblichen Faustformel machen Personalkosten ca. ein Drittel des Umsatzes aus. Dies gilt auch in der vorliegenden Studie. Von 2014 auf 2015 steigen die Personalkosten in der Hotellerie im Schnitt um 9 % und in der Gastronomie um 13 %. Ca. zwei Drittel der Personalkostensteigerung in der Hotellerie und 82 % in der Gastronomie sind dem Mindestlohn zuzurechnen. Diese Mehrkosten durch den Mindestlohn entsprechen in der Hotellerie durchschnittlich 2 % des für 2015 erwarteten Umsatzes und in der Gastronomie 3 % des Umsatzes.
„Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen durch die Einführung des Mindestlohns sind je nach Betriebsart, -typ, Region und Unternehmensgröße unterschiedlich“, so Prof. Dr. Drescher. Mit zunehmender Betriebsgröße bzw. steigendem Umsatz haben die zu erwartenden Mehrkosten durch den Mindestlohn in Relation zu den Gesamtkosten für Personal bzw. zum Umsatz eine geringere Bedeutung. Vor allem Kleinst- und Kleinbetriebe sind von der Einführung des Mindestlohns ökonomisch stärker betroffen. So liegt beispielsweise der Anteil Mehrkosten durch den Mindestlohn an den Personalkosten bei Kleinst- und Kleinbetrieben (unter 100.000 Euro Umsatz) bei 13 %, während er bei Großbetrieben mit 5 Mio. Euro Umsatz und mehr bei 3 % liegt.
Das regionale Gefälle zeigt auf, dass vor allem gastronomische Betriebe in Ostdeutschland unter den Folgen des Mindestlohns leiden: Die Gastronomie dort erwartet 15 % Mehrkosten durch den Mindestlohn an den Personalkosten und insgesamt eine Steigerung der Personalkosten von 21 %. „Die Kernfrage ist“, so Prof. Dr. Buer, „wie diese Mehrkosten und Steigerungen ausgeglichen werden können. Es ist zu erwarten, dass die Hotels und Restaurants die Preise erhöhen werden, um so einen Teil der Mehrkosten abzudecken“. Dementsprechend erwarten Gastronomiebetriebe in Ostdeutschland auch die mit Abstand höchste Umsatzsteigerung von 25 % von 2014 auf 2015.
Generell geben Betriebe, die mit höheren Mehrkosten durch den Mindestlohn rechnen, auch eine im Verhältnis größere Umsatzsteigerung an. Dies könnte das durch den Mindestlohn entstehende Defizit ausgleichen. Die Ausnahme in der vorliegenden Erhebung sind Hotels im Osten und Süden, welche die höheren Kosten durch Mindestlohn und Personalkosten nicht analog durch einen höheren Umsatz auszugleichen erwarten.
Wenn die von den Betrieben erwartete Umsatzsteigerung eintritt, so fallen je nach Region und Betriebsgröße im Schnitt Mehrkosten durch den Mindestlohn zwischen 1 % und 4 % des Umsatzes an, so Prof. Dr. Drescher.
Die betriebswirtschaftlich notwendige Handlung der Betriebe zur Kompensation des Mindestlohns zeigt sich auch in der direkten Abfrage geplanter oder umgesetzter Maßnahmen: 75 % der Hoteliers und 88 % der Gastronomen haben bereits einen Teil der Mehrkosten über eine Erhöhung der Verkaufspreise kompensiert oder planen dies. Zweidrittel der Gastronomen wird oder hat bereits die Speisekarten angepasst. Des Weiteren wird mindestens jeder zweite Gastronomie- oder Hotelbetrieb die Mitarbeiterstruktur überprüfen und anpassen, um die Personalkosten zu optimieren. Allerdings erwartet die Branche auf die Gesamtzahl der Mitarbeiter bezogen keine negativen Beschäftigungseffekte. Je nach Anstellungsverhältnis ergeben sich Unterschiede: So wird ein geringer Anstieg an Teilzeitkräften und Auszubildenden erwartet, dem eine geringe Reduktion an Mini-Jobbern gegenübersteht.
Rund jeder zweite Hotelier und Gastronom bewertet den Mindestlohn als ein negatives Ereignis, nicht notwendig, sinnlos und ökonomisch nicht bewältigbar. Die andere Hälfte steht dem Mindestlohn neutral oder positiv gegenüber. Die größten Herausforderungen sehen Hoteliers wie Gastronomen nicht in den Mehrkosten durch den Mindestlohn, sondern in der Dokumentationspflicht und im Aufwand zur Umsetzung. 70 % der befragten Hoteliers und 78 % der Gastronomen sehen in der Dokumentationspflicht eine große oder sehr große Herausforderung. Der Aufwand zur Umsetzung wird von 66 % der Hoteliers und 75 % der Gastronomen als große oder sehr große Herausforderung erlebt. Insgesamt ist festzustellen, dass Hoteliers dem Grundgedanken des Mindestlohnes im Verhältnis zu den Gastronomen eher folgen. Auch regional unterscheidet sich die Einstellung zum Mindestlohn. Betriebe im Norden und Westen der Bundesrepublik sind dem Mindestlohn und seinen Auswirkungen gegenüber aufgeschlossener als dies die Betriebe im Süden und Osten sind.
In der Gesamtbewertung ist festzuhalten, dass die Politik den positiven Effekt des Mindestlohnes in dieser Branche nicht vermitteln konnte. Die Folgen des Mindestlohnes wurden anfangs ökonomisch diskutiert. Mittlerweile hat sich der Schwerpunkt zur Frage der bürokratischen Bewältigung verlagert. Dies spiegeln die Ergebnisse der Studie ebenfalls wieder.
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