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Strukturverschiebungen durch Hartz-Reformen: Arbeitslosengeld ist die Ausnahme

29.01.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Universität Duisburg-Essen.

Mehr als zwei Drittel aller Menschen ohne Arbeit waren in Deutschland im Dezember 2013 auf Hartz IV angewiesen, nur noch jeder Dritte erhält Arbeitslosengeld I. Forscher der Universität Duisburg-Essen ziehen eine ernüchternde Bilanz.

Vor allem in Städten mit hoher Arbeitslosigkeit hat die Arbeitslosenversicherung drastisch an Bedeutung verloren.

Das ist besonders in den Ruhrgebietskommunen so: In Duisburg werden nur noch 19,7 Prozent der Betroffenen Leistungen nach dem SGB III gewährt, in Dortmund sind es 18,2 und in Oberhausen 15,8 Prozent. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) anhand von Daten der Bundesagentur für Arbeit.

„Über das Arbeitslosengeld abgesichert zu sein, ist damit eher zur Ausnahme geworden, obwohl es eine Versicherungsleistung ist, für die man Beiträge gezahlt hat. Stattdessen ist es nun die Regel, dass Betroffene das fürsorgeförmige, bedürftigkeitsgeprüfte Arbeitslosengeld II erhalten und durch die Job-Centerbetreut werden“, erläutert Prof. Dr. Gerhard Bäcker die Zahlen.

Seit 2005 ist der SGB II-, also der Hartz IV-Anteil bundesweit von 57 auf jetzt 67 Prozent gestiegen; in Nordrhein-Westfalen liegt er mit 73 Prozent überproportional hoch. Sechs Kommunen überschreiten die 80 Prozent: Duisburg (80,3 %), Herne (80,4 %), Dortmund (81,8 %), Essen (82,1 %), Gelsenkirchen (83,7 %) und Oberhausen (84,2 %). Lediglich Mönchengladbach ist die einzige Stadt außerhalb des Ruhrgebiets, in der der Hartz IV-Anteil mit 78,5 % annähernd so hoch ist wie im Revier.

„Die Arbeitslosenversicherung begrenzt sich damit auf einen besser gestellten, anteilig aber immer kleiner werdenden Kreis von Personen, die die Anwartschaftszeit und Rahmenfrist erfüllen und die ihre Arbeitslosigkeit zügig beenden“, stellt der Professor ein Zweiklassensystem fest. „Demgegenüber werden die Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II materiell schlechter unterstützt und erwerben auch keine Anwartschaften in der Rentenversicherung. Ihnen werden zudem nur begrenzt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bewilligt. Dabei haben sie anhaltend große Schwierigkeiten wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden“, kritisiert Bäcker.


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