18.03.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Warth Klein Grant Thornton.
Häufig werden im Vertrauen auf die Grundannahme "Wir streiten uns nie!!!!" Verträge geschlossen und Strukturen herbeigeführt, die fatale Folgen haben können. Das haben die Auseinandersetzungen bei namhaften deutschen Mittelständlern leider eindrucksvoll bewiesen.
Leider lehrt die Praxis immer wieder, dass Verträge geradezu zum Streiten einladen. Paradefall ist die gängige Abfindungsregel, wonach der Ausscheidende den "wahren Wert" erhält. Fest steht: Rechtliche und steuerliche Tretminen lauern überall und der Vorteil des Familienunternehmens, sich durch ein konstruktives Zusammenspiel von Familie und Unternehmen einen Wettbewerbsvorsprung zu sichern, kann schnell verspielt werden. Wir stellen typische Stolpersteine für Familienunternehmen vor und zeigen auf, wie Schäden vermieden werden können.
Ein typischer Streitfall: Eines der Unternehmerkinder fühlt sich benachteiligt und macht beispielsweise seinen Pflichtteil geltend. Dann folgen Auskunftsklage, Gerichtsverfahren und meist, da - wie oben gezeigt - die Abfindungsregeln im Unternehmen nicht passen, der Streit um die zutreffende Zahlung. Ein Schaden von einer Million Euro ist aus versteuertem Geld zu begleichen und es fallen Beraterhonorare an. Bedenkt man, dass diese Prozesse leicht fünf Jahre dauern können, kommt schnell eine Zahllast von zwei Millionen Euro zusammen.
Um diese unerfreuliche Konsequenz zu vermeiden gilt es, Abläufe zu simulieren: Zuerst muss ein Lenkungskonzept entwickelt werden, wie die operative Unternehmensführung sich in Zukunft gestalten soll. Dies muss in der Unternehmerfamilie kommuniziert und gelebt werden. Und schließlich muss den Kindern klar gemacht werden, warum eines das Unternehmen erhält und das andere den aus dessen Sicht weniger werthaltigen Grundbesitz.
Auch bei "kosmopoliten" Familien und internationalem Besitz kommt es immer wieder zu Fehlern, die teilweise irreparabel sind. Beispiel: Ein deutscher Unternehmer heiratet eine US-Amerikanerin in Los Angeles und trifft mit ihr eine Scheidungsfolgevereinbarung nach deutschem Recht. Nach fünf Jahren in den USA lässt er sich scheiden. Seine Frau klagt den Zugewinn nach US-Recht ein und vollstreckt in das deutsche Familienunternehmen.
Und wie so oft kann das Steuerrecht zum Bumerang werden. Beispielsweise wenn ein deutscher Unternehmer seinen Wohnsitz nach Belgien verlegt, um Steuern zu sparen. Dann stellt sich unter anderem die Frage, ob ein Pflichtteilsverzicht seiner Kinder wirksam ist. Wohl nicht, da für ihn belgisches Erbrecht nach dem Wohnsitzstaats-und nicht dem Staatsangehörigkeitsprinzip Anwendung finden wird. Die Konsequenz: Er sollte besser zurück nach Deutschland ziehen.
Weitere Dauerbrenner für Streits in Familienunternehmen: Die Berufung ungeeigneter Familienmitglieder in die Geschäftsführung ist einer der häufigsten Gründe für das spätere Scheitern von Familienunternehmen. Daher können Klauseln im Gesellschaftsvertrag, die ausschließlich Familienmitglieder zur Geschäftsführung zulassen, kontraproduktiv sein. Ein sinnvoller Lösungsansatz kann hier in der Gründung eines Beirats, der die Geschäftsführung bestimmt oder bei der Bestimmung mitwirken kann, bestehen.
Ein steter Zankapfel bei mehrgliedrigen (Publikums)Gesellschaften ist das Thema Gewinnverwendung, also die Frage, ob Gewinne ausgeschüttet oder im Unternehmen belassen werden. Hier kann es Sinn machen, im Gesellschaftsvertrag einen bestimmten Mindestsockelbetrag für die Rücklagenzuführung festzuschreiben.
Kommt es zu einem Ausscheiden eines Gesellschafters, muss unbedingt vermieden werden, dass dadurch das Unternehmen in eine existenzgefährdende Situation gerät. In den Gesellschaftsvertrag sollte daher eine Klausel aufgenommen werden, wonach Abfindungen zu reduzierten Werten erfolgen und gestreckt in Raten gezahlt werden können.
Und last not least sollte die Zeitbombe Unternehmensnachfolge rechtzeitig entschärft werden. Die Planung der Nachfolge sollte strategisch angegangen und in folgenden Schritten "abgearbeitet" werden:
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?