06.12.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deloitte .
Größe schützt vor Steuernachforderungen aus Betriebsprüfungen nicht – das ist eine Erkenntnis der Deloitte-Umfrage „Betriebsprüfung-Belastungstest“. Die Antworten der 733 Großbetrieben zeigen im Gegenteil: Mit zunehmender Unternehmensgröße nimmt die relative Mehrbelastung bei Ertrag- und Umsatzsteuer sowie jene aufgrund von Verrechnungspreisthematiken zu. Das gilt auch mit zunehmender Größe der Steuerabteilung. Auch die Top-Themen der Betriebsprüfung und der Einfluss des Betriebsprüfungsklimas auf die Höhe der Nachforderungen nach einer Betriebsprüfung werden analysiert. Bestätigt wird, dass es im Schnitt vier bis fünf Jahre dauert bis das Finanzamt den Steuerpflichtigen ertragsteuerlich prüft. Oft gelten die Gesetze dann schon gar nicht mehr, die das Unternehmen seinerzeit beachten musste.
„Für die Umfrageergebnisse zum Zusammenhang zwischen Größe des Unternehmens sowie der der Steuerabteilung und den Steuernachforderungen mag es verschiedene Erklärungen geben: komplexere Steuersachverhalte mit steigender Unternehmensgröße, geplante geringere ‚Vorbelastung‘ oder die Konzentration großer Steuerabteilungen auf ‚hochrisikogeneigte‘ Sachverhalte“, so Dr. Norbert Endres, Partner Tax bei Deloitte. „Sicher ist jedoch, dass Spitzenbelastungen von großen Steuerabteilungen im Vergleich zu kleineren tendenziell vermieden werden.“
Die Umfrageergebnisse bestätigen den vermuteten Zusammenhang zwischen Betriebsprüfungsklima und steuerlichen Mehrbelastungen: Unternehmen, die ein angespanntes oder feindliches Klima angegeben hatten, sahen sich mehrheitlich relevanten oder sehr starken Nachforderungen ausgesetzt. Allerdings gaben die Umfrageteilnehmer in der Mehrzahl ein freundliches oder sachlich/neutrales Klima an, jeder Zehnte nannte ein angespanntes, nur jeder Hundertste ein feindliches Klima.
Der Fokus im Bereich der allgemeinen Ertragsteuern liegt bei der Anerkennung von Rückstellungsaufwand, Bewertung von Anlagevermögen oder verdeckten Gewinnausschüttungen. Bei Verrechnungspreisen hatten insbesondere auslandsbeherrschte Unternehmen Mehrbelastungen wegen beanstandeter oder nicht vorhandener Dokumentation von Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen zu tragen. Gewerbesteuerlich war die Hinzurechnungsvorschrift des § 8 GewStG das beherrschende Thema. Betriebsveranstaltungen und geldwerte Vorteile waren die Punkte der Lohnsteuerprüfungen. Die höchsten Nachforderungen gab es aufgrund fehlerhaft aufgeteilter Vorsteuerbeträge bei teilweise steuerfreien Ausgangsumsätzen und fehlerhafter Buch- und Belegnachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen bei der Umsatzsteuer.
Licht und Schatten zeigen sich bei den letzten geprüften Veranlagungszeiträumen. So liegt der Schwerpunkt bei Ertragsteuern, Verrechnungspreisen und Umsatzsteuer in den Veranlagungszeiträumen ab 2005. Anders bei der Lohnsteuer, hier betrifft die Mehrzahl der Prüfungen die Jahre ab 2008 bis einschließlich 2010. Ein Zeitversatz von im Schnitt fünf Jahren bedeutet für die Unternehmen einen hohen Aufwand, längst abgeschlossene Sachverhalte müssen neu aufbereitet werden oder die damals handelnden Personen stehen für Auskünfte nicht mehr zur Verfügung. Besonders schwer ist es für Unternehmen, die Umstrukturierungen durchgeführt oder Finanzinformationssysteme angepasst bzw. umgestellt haben. „Es wäre daher wünschenswert, dass die Finanzverwaltung ihre Absicht der zeitnahen Prüfung möglichst umfassend in der Praxis umsetzt“, ergänzt Dr. Norbert Endres.
Die komplette Umfrage erhalten Sie
Quelle: Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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