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Steuerbescheide mit Erstattungszinsen "offen" halten

06.12.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen Anhalt e.V..

Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V. empfiehlt Steuerpflichtigen, Einspruch gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen einzulegen.

Hintergrund: Der Fiskus verzinst Steuererstattungen, wenn der Bescheid später als 15 Monate nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen wird, für 2010 also beispielsweise mit Ablauf des 31. März 2012. Nach Ansicht der Finanzverwaltung unterliegen diese Zinsen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuern.

Zwar hat der Bundesfinanzhof im vergangenen Jahr zum Vorteil der Steuerpflichtigen entschieden, dass Erstattungszinsen nicht steuerbar sind. Der Gesetzgeber hat darauf allerdings mit einem sog. Nichtanwendungsgesetz reagiert, das die Steuerpflicht wieder „klarstellen“ soll.

Unter den Finanzgerichten in Deutschland herrscht Uneinigkeit, ob diese „Reparatur“ gelungen ist. Ferner äußern Kritiker verfassungsrechtliche Zweifel, weil das Gesetz auch mit Wirkung für die Vergangenheit in Kraft getreten ist.

Der Präsident des Verbandes, Prof. Dr. H.-Michael Korth, rät: „Angesichts dieser verwirrenden Rechtslage sollten Steuerzahler die Steuerbescheide bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs mit einem Rechtsbehelf offen halten. Anderenfalls ist eine nachträgliche Korrektur nicht mehr möglich.“

Quelle: Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.

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