17.01.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Europe AG.
Kapitalanleger, die wissen möchten, was 2012 auf sie zukommt und was es zu beachten gibt, können sich jetzt mit der Broschüre „Steueränderungen für Kapitalanleger 2012“ einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen verschaffen. Die Broschüre umfasst alle wesentlichen Gesetzesänderungen sowie Änderungen, die für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011 zu beachten sind.
Die Änderungen betreffen u. a. zahlreiche kleinere Nachbesserungen bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften. So haben Einkünfte aus Kapitalvermögen auf die Absetzbarkeit von Spenden und außergewöhnlichen Belastungen keinen Einfluss mehr. Kindergeld und Kinderfreibeträge werden ab 2012 unabhängig von der Höhe der Einkünfte der Kinder gewährt. Dadurch verbessern sich auch die Möglichkeiten der vorzeitigen Vermögensübertragung auf Kinder. Anleger, die Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren und Immobilien erlitten haben, sollten an das Auslaufen der Übergangsregelung denken. Sie können diese Verluste nur noch bis Ende 2013 mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnen. Daneben treten 2012 Neuerungen bei der Vorsorge in Kraft. Bei der Riester-Rente wird ein Mindestbeitrag für mittelbar zulageberechtigte Personen eingeführt. Alle steuerlich geförderten Vorsorgeverträge wie z. B. die Rürup-Rente unterliegen jetzt der erhöhten Altersgrenze von 62 Jahren. Eine Reihe wichtiger Regelungen bringt das Steuerabkommen mit der Schweiz, das gegebenenfalls 2013 in Kraft tritt. Geändert wurden auch Bestimmungen der Schenkungssteuer, beispielsweise zu Schenkungen bei Kapitalgesellschaften. Zudem wurde die Mitteilungspflicht bei der unentgeltlichen Schenkung von Kapitalanlagen erweitert.
Die Broschüre „Steueränderungen für Kapitalanleger 2012“ wurde von den Ecovis-Experten Steuerberater Ulf Knorr und Steuerberaterin Susanne Bentz verfasst und ist im Deutschen Sparkassenverlag erschienen. Anfordern können Sie die Broschüre per E-Mail bei: ulf.hausmann(at)ecovis.com
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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