10.12.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Steuerberaterkammer München.
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Höheres Kindergeld: 2016 steigt das Kindergeld weiter um 2 Euro pro Kind. „Somit gibt es einheitlich 190 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 196 Euro für das dritte und 221 Euro für jedes weitere Kind“, erläutert Schwab. Ab dem 1. Juli 2016 steigt zudem der Kinderzuschlag für bedürftige Familien um 20 Euro auf dann 160 Euro monatlich. Er kann zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden, wenn das Elterneinkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt reicht, nicht aber für den der Kinder. Der Kinderfreibetrag, den jeder Elternteil erhält, wurde von 2.256 auf 2.304 erhöht. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf von 1.320 € je Kind bleibt hingegen gleich.
Größerer Grundfreibetrag: Auch der Grundfreibetrag (das so genannte Existenzminimum) wird 2016 erhöht – auf dann 8.652 Euro. „Das sind 180 Euro mehr als noch 2015 (8.472 Euro)“, so der Steuerberater. In gleicher Höhe steigt der Unterhaltsfreibetrag: Steuerzahler, die unterhaltspflichtig sind, können also künftig bis zu 8.652 statt bisher maximal 8.472 Euro jährlich als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Die „kalte Progression“ wurde durch die Änderung des Einkommensteuertarifs gemildert.
Längere Laufzeiten von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren: Wer bisher jedes Jahr seine steuerlichen Freibeträge eintragen lassen musste, kann sich freuen: Ab 2016 ist dies nur noch alle zwei Jahre nötig, denn die Gültigkeitsdauer wurde verdoppelt. Gleiches gilt für den Antrag auf Steuerklasse IV bei Paaren. Aber aufgepasst: Sollten sich innerhalb dieses verlängerten Zeitraums die Voraussetzungen ändern, muss dies sofort dem Finanzamt gemeldet werden. „Ein Steuerberater kann hierbei fachgerecht beraten“, rät Experte Dr. Hartmut Schwab.
Themen
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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