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Steuerabkommen mit der Schweiz

20.09.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsche Steuer-Gewerkschaft DSTG.

Steuer-Gewerkschaft appelliert an Bundesregierung: "Auch Versicherungsverträge müssen vom Steuerabkommen erfasst werden"

Die Schweiz und Deutschland haben am 10. August 2011 in Berlin ein Steuerabkommen paraphiert. Damit soll ab 2013 die künftige Besteuerung von Kapitalerträgen wie auch die Besteuerung von unversteuertem Geld für die Vergangenheit geregelt werden. Vorgesehen ist für die Vergangenheit eine anonyme und pauschale Steuer von 19 – 34 %, die durch die Schweizer Kreditinstitute erhoben und abgeführt werden soll.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hat diesen Entwurf eines Abkommens massiv kritisiert.

Nach Aussage des Vorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, haben sich weitere massive Zweifel am Wert dieses Steuerabkommens ergeben. Eigenthaler: „Während die Öffentlichkeit bislang davon ausgeht, dass Schweizer „Banken" und „Kreditinstitute" die Funktion von Steuereintreibern erhalten soll, weisen wir darauf hin, dass zahlreiche Deutsche ihr Schwarzgeld auch bei Schweizer Versicherungen gebunkert haben". Eigenthaler wörtlich: „Wir erwarten eine umgehende Klarstellung, dass auch in Schweizer Kapital – und Rentenversicherungen gebunkertes Schwarzgeld vom Steuerabkommen mit erfasst und nachversteuert wird".

Der Gewerkschaftsvorsitzende forderte weiter, dass das Abkommen klarstellen müsse, dass auch an Schweizer Versicherungsunternehmen Auskunftsersuchen gerichtet werden dürfen. Weiter weist Eigenthaler darauf hin, dass die ausgehandelte Garantiezahlung von 2 Milliarden Schweizer Franken vor diesem Hintergrund völlig realitätsfremd sei. Ein solche Garantiesumme müsse sich mindestens im zweistelligen Milliardenbereich bewegen. Der Bundesfinanzminister, so Eigenthaler, müsse hier nachverhandeln.

In der Versicherungsbranche wird dieser Vorgang als „insurance wrapping" bezeichnet.

Das „insurance wrapping" ist bei Insidern ein beliebtes Mittel der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung. In der Vergangenheit bestand eine explosionsartige Nachfrage nach solchen für Steuerhinterzieher maßgeschneiderten Versicherungsverträgen. Ausgelöst wurde der Boom aus der Angst von Steuerhinterziehern heraus, dass die Schweiz ihr Bankgeheimnis aufgibt. Das Ganze wird so konstruiert, dass der Name des Kunden in den Unterlagen der Bank nicht mehr auftaucht, sein Vermögen aber weiterhin von der Bank verwaltet wird. Das ist möglich, weil die Vermögenswerte des Kunden an die Versicherung übergingen, bei der er eine solche Police abgeschlossen hat.

Quelle: Deutsche Steuer-Gewerkschaft DSTG
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