14.03.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: pressetext.
In den USA wird gerade darüber debattiert, ob ein potenzieller Arbeitgeber das Recht hat, Einblick in die Social-Media-Profile von Bewerbern zu nehmen, berichten US-Medien. In mehreren Fällen haben vor allem staatliche Unternehmen, zuletzt das Amt für Strafvollzug in Maryland und eine Polizeistation in North Carolina, bei Bewerbungsgesprächen verlangt, Zugriff auf die Online-Profile der Bewerber zu erhalten. Im vergangenen Jahr mussten Bewerber für das Gefängniswesen in Maryland gar ihre Zugangsdaten herausrücken. Findige Arbeitssuchende unterziehen ihre Profile mittlerweile einem Frühjahrsputz.
"Aus Deutschland sind mir keine vergleichbaren Fälle bekannt, da dieses Vorgehen bei uns nicht zulässig ist. Arbeitnehmer bräuchten eine freiwillige Einwilligung für einen Zugang zu Profilen. Die Freiwilligkeit ist bei einer Bewerbung nicht gegeben, da Kandidaten unter Zwang stehen, um eine Anstellung zu erhalten", sagt Sven Polenz, Referatsleiter beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, im Gespräch mit pressetext.
Als Begründung für die Social-Media-Spionage geben die staatlichen Einrichtungen an, dass auf diese Weise ungeeignete Kandidaten ausgesiebt werden können. Vor allem Bewerbern mit Verbindungen zu Banden soll so der Zutritt zu sicherheitsrelevanten Aufgaben verwehrt werden. "Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber sich in sozialen Netzwerken über Kandidaten informieren. Allerdings dürfen sie nur öffentlich zugängliche Daten einsehen, die der beruflichen Sphäre zuzuordnen sind. Diese Einteilung wäre in der Praxis schwierig. Ob die Änderungen wirklich kommen, steht noch nicht fest", so Polenz.
Technologisch bewanderte Kandidaten gehen mittlerweile bereits dazu über, ihre Profile in sozialen Netzwerken auf Vordermann zu bringen, vor sie sich um eine Stelle bewerben. Es gibt sogar schon Apps, die der Online-Identität automatisch eine weiße Weste verschaffen. Somit werden durch Zugriffe auf private Accounts zunehmend nur die Bewerber aussortiert, die weniger Social-Media-affin sind und nicht wissen, wie sie für den Ernstfall vorsorgen können. Nach der Einstellung sind Online-Konten auch nicht vor dem Zugriff des Arbeitgebers gefeit.
Software-Firmen bieten immer ausgefeiltere Programme an, mit denen die Internet-Aktivitäten von Mitarbeitern überwacht werden können. Ein Online-Ausrutscher kann unangenehme Konsequenzen haben. Apple hat in England einen Mitarbeiter entlassen, weil er einen negativen Kommentar zu einem Produkt bei Facebook abgegeben hat. "Gesetzliche Regelungen verhindern in Deutschland eine dauerhafte Überwachung der Mitarbeiter. Kontrolle, die nicht durch spezifisches betriebliches Interesse gerechtfertigt ist, ist auch nicht erlaubt", erklärt Polenz.
Quelle: Pressetext
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