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SEPA erfordert Feinjustierung

05.08.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Steria Mummert Consulting AG.

Am 31. Juli endete für Unternehmen die Übergangsfrist der SEPA-Umstellung. Damit Unternehmen alle Vorteile des europäischen Zahlungsraums nutzen können, sind allerdings weitere Umstellungen nötig.

Die meisten Unternehmen, Vereine und öffentlichen Kassen haben bereits auf SEPA umgestellt. Die Bundesbank ließ im Mai verlautbaren, dass der SEPA-Anteil der Überweisungen in Deutschland bereits 90 Prozent betrage, bei den Lastschriften seien es 82 Prozent. Für Nachzügler, die ihren Zahlungsverkehr noch nicht auf SEPA umgestellt haben, wird es jedoch ab heute teuer: Kostenpflichtige Konvertierungen müssen sie in Anspruch nehmen, da Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister Aufträge nur noch im SEPA-Format annehmen. Ohne Konvertierung in das SEPA-Format ist eine Teilnahme am SEPA-Zahlungsverkehr nicht mehr möglich.

„Das Thema SEPA ist mit der Umstellung nicht abgehakt. Denn zum einen haben Unternehmen mit den Nachwehen zu kämpfen, damit sie beispielsweise das Vor-SEPA-Niveau der Verbuchungsquoten von Zahlungseingängen und Rücklastschriften wieder erreichen, die sich infolge der SEPA-Anpassungen reduziert haben“, erklärt Maria Gargoudi, Senior Consultant für Zahlungsverkehrslösungen bei Steria Mummert Consulting. „Zum anderen stehen jetzt Nacharbeiten an, damit Unternehmen von den Vorteilen des einheitlichen Zahlungsverfahrens profitieren: Sie können ihren Zahlungsverkehr zentralisieren, Formate über SEPA hinaus vereinheitlichen, dadurch Prozesse optimieren und Kosten einsparen. So ist die Bahn frei für innovative Produkte wie zum Beispiel sicherere Zahlungen im Internet oder über mobile Endgeräte sowie die Nutzung elektronischer Rechnungen und eine SEPA-raum-weite Wettbewerbsfähigkeit.“

Einige SEPA-Ausnahmen bleiben weiterhin bestehen: Das elektronische Lastschriftverfahren, Bezahlvorgänge mit EC-Karte und Unterschrift, müssen erst bis zum 1. Februar 2016 umgestellt werden, ebenso wie das Clearing von Kartentransaktionen, das sogenannte SEPA Card Clearing (SCC). Der 1. Februar 2016 ist ebenfalls der Stichtag, ab dem der Bank Identifier Code (BIC) für grenzüberschreitende Zahlungen im SEPA-Raum nicht mehr benötigt wird. Bei nationalen Zahlungen kann bereits seit dem 1. Februar 2014 auf den BIC verzichtet werden, da die IBAN (International Bank Account Number) bereits die Angaben zur Identifizierung des Zahlungsdienstleisters enthält. Bei der Kommunikation von der Bank an Unternehmen müssen diese sich auf ein neues Nachrichtenformat – die Cash Management Nachrichten (camt) – einstellen. Die bestehenden SWIFT-MT-Formate können aber weiterhin noch genutzt werden, auch parallel zum camt-Format. Allerdings werden Banken die alten Formate über kurz oder lang abschalten.

Auch für Verbraucher gilt noch eine Schonfrist: Sie dürfen bis zum 1. Februar 2016 die alten Kontonummern und Bankleitzahlen nutzen, denn die Konvertierung übernimmt ihre Bank.

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