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Schöne Ferien: 72 Prozent der Unternehmen in der Metall- und Elektroindustrie zahlen Urlaubsgeld

01.06.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).

Die zusätzliche Urlaubsvergütung, eine häufig freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, ist in großen Teilen der Metall- und Elektroindustrie auch tarifvertraglich geregelt. Die Anreiz- und Vergütungsstudie des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft zeigt, dass rund dreiviertel der Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie ihren Beschäftigten ohne Führungsverantwortung ein zusätzliches Urlaubsentgelt zahlen.

„Diese Ergebnisse liegen deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Schnitt. Dieser liegt Erhebungen zufolge bei rund der Hälfte der Beschäftigten“, so Amelia Gahmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin des ifaa. Gahmann ergänzt: „Wer keine Führungsverantwortung trägt, erhält besonders häufig ein Urlaubsgeld – aber auch bei Führungskräften ist diese Zusatzleistung verbreitet.“

Welche Unternehmen zahlen Urlaubsgeld?

Tiefergehende Auswertungen zeigen, dass insbesondere große Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten ein Urlaubsgeld bezahlen. Eine wesentliche Rolle spielt, ob das Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht. Die Branchenauswertung zeigt zudem, dass Beschäftigte in Unternehmen der Automobilindustrie sich besonders freuen können – hier zahlen rund 85 % der Unternehmen ein Urlaubsentgelt an Beschäftigte ohne Führungsverantwortung.

Die Verbreitung von Urlaubsgeld sowie anderen monetären und nicht monetären Zusatzleistungen wird aktuell in der ifaa-Studie „Anreiz- und Vergütungssysteme“ erhoben. Teilnahme unter www.arbeitswissenschaft.net/verguetungsstudie-2023.

Bild: VisionPic .net (Pexels, Pexels Lizenz)

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