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Rückkehr in den Betrieb: Fürsorgepflichten des Arbeitgebers

14.10.2020  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Genug vom digitalen Arbeiten? Das sind die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bei der Rückkehr in den Betrieb.

Die Normalität kehrt langsam wieder am Arbeitsplatz ein. Das BMAS hat in diesem Zusammenhang einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard erlassen. Der Arbeitgeber hat hier im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu handeln. Bei Verstößen können Sanktionen drohen sowie Haftungsansprüche. Fachanwalt Jean-Martin Jünger informiert Sie, damit Sie genau wissen, was Sie tun sollten und was gesetzlich erlaubt ist.

Bild: fizkes (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)

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