01.07.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bremer Inkasso GmbH.
Die 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform – die 1. Stufe trat im März 2012 in Kraft – beinhaltet u.a., dass einem Schuldner eine vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt werden kann, wenn im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren eine Mindestbefriedigungsquote erreicht wird. Kurz und knapp ausgedrückt bedeutet das: Für eine Erteilung der Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren – statt regulär sechs – muss der Schuldner innerhalb dieser drei Jahre die Verfahrenskosten bezahlen sowie mindestens 35% der Insolvenzforderungen, also (vereinfacht) seiner Schulden. Klappt das, ist er grundsätzlich alle Schulden los (Ausgenommene Forderungen § 302 InsO).
Können wohl die Verfahrenskosten, aber nicht besagte Mindestquote von 35% erbracht werden, ist eine Restschuldbefreiung nach fünf Jahren möglich. Sofort erteilt werden kann eine Restschuldenbefreiung in Zukunft, wenn entweder kein Gläubiger Forderungen anmeldet oder alle angemeldeten Forderungen befriedigt wurden. Allerdings gilt auch hier, dass die Verfahrenskosten und sonstige Masseverbindlichkeiten bezahlt sein müssen.
Rückblick: Am 1. Januar 1999 wurde mit der Insolvenzordnung vom Gesetzgeber auch die Restschuldbefreiung eingeführt. Bis zu diesem Datum gab es für verschuldete Menschen keine Möglichkeit, sich außer durch Rückzahlung ihrer Schulden von denselben zu befreien, und das war für viele Hochverschuldete gleichbedeutend mit lebenslangem Schuldenabtrag. Seit Januar 1999 konnten redliche Schuldner jedoch nach einem Insolvenzverfahren und einer gewissen weiteren Zeit, in der ein Großteil ihrer eventuellen Einkünfte (über einen Treuhänder) an die Gläubiger floss (so genannte Wohlverhaltensperiode), von den übrigen Verbindlichkeiten befreit werden. Mit Blick auf die lange Dauer von Insolvenzverfahren hat der Gesetzgeber später die Frist bis zur Restschuldbefreiung schon mit der Insolvenzeröffnung beginnen lassen – so dass mitunter bereits im noch laufenden Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung erteilt wird.
Die Dauer dieser Frist und der dem Schuldner zugunsten seiner Gläubiger abzuverlangenden Periode des Wohlverhaltens wurde über die Jahre mehr und mehr diskutiert. Besonders gescheiterten Selbständigen sollte die Chance gegeben werden, sich möglichst bald wieder wirtschaftlich einzubringen. Da auch die Verschuldung der Privathaushalte in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat (nicht selten liegen die Gründe für eine Verschuldung dort bei Faktoren wie Krankheit, Scheidung oder Arbeitslosigkeit, Faktoren also, für die die Schuldner nicht unbedingt verantwortlich sind), sah der Gesetzgeber die Notwendigkeit, allen Betroffenen neue Möglichkeiten für eine raschere Entschuldung einzuräumen.
„Schon in den letzten beiden Jahren gab es jeweils mehr als 100.000 Verbraucherinsolvenzverfahren. Mit Inkrafttreten der 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform werden wir uns darauf einstellen müssen, dass bei Verbraucherinsolvenzen ein enormer Zuwachs zu verzeichnen sein wird“, so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, Bernd Drumann. „Viele haben ihre Insolvenzanträge bis jetzt zurückgehalten, weil sie wissen, sie müssen nun nicht mehr sechs Jahre, sondern lediglich drei Jahre warten, bis sie ihre Schulden los sind. Es ist dringend erforderlich, keine Signale zu setzen, die den Eindruck erwecken, man könne künftig alles auf drei Jahre ‚abbezahlen’, und das nur für 35% des Preises“, Drumann weiter. „Der Fokus liegt m. E. viel zu sehr auf den Schuldnern. Und eine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode ist aus meiner Sicht in jedem Fall ein falsches Signal. Sie führt dazu, dass die Gläubiger, die in der bisherigen Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren zumindest noch einen erheblichen Teil ihrer Forderungen aus unbezahlt gebliebenen Rechnung bekamen, jetzt auch davon nur noch die Hälfte erhalten. Ein verkürztes Restschuldbefreiungsverfahren kann ich mir allenfalls für Verbindlichkeiten aus einer gescheiterten Selbständigkeit vorstellen, aber nicht für private Schulden“, so Drumann entschieden.
„Für diejenigen, die private Schulden wie z. B. aus Käufen bei Versandhäusern haben, müsste meine Erachtens sogar eine Verlängerung der Periode auf zehn Jahre erfolgen – am besten kombiniert mit der verpflichtenden Teilnahme an einem Kurs zum privaten Finanzmanagement nach US-amerikanischem Vorbild“, so Drumanns Forderung. „Die jetzt in Kraft getretene Regelung ist für mich ein Schlag ins Gesicht all jener, die ihre Einkäufe bisher ihrem Geldbeutel angepasst haben und die gelernt haben, auf Dinge, die sie sich nicht leisten konnten, zu verzichten und die ihre Rechnungen immer bezahlt haben.“
„Die neue Gesetzeslage kommt für mich fast einer Einladung zum Schuldenmachen gleich, einer großen Versuchung, im Luxus auf Pump zu leben, wenn doch eh die Möglichkeit besteht, nach drei Jahren alle Schulden wieder los zu sein. In vielen Haushalten fehlt heute schon die Aufklärung über finanzielle Zusammenhänge mit der Folge, dass immer mehr Jugendliche oft schon beträchtliche Schuldenberge angehäuft haben.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?