14.05.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.
Das Rentenrecht ist kompliziert, und mit der geplanten Rente ab 63 wird es nicht einfacher. So sollen Arbeitnehmer ab Juli bereits mit 63 Jahren eine abschlagsfreie Rente erhalten, wenn sie 45 Beitragsjahre nachweisen können. Hierfür ist Beratung besonders wichtig, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.
Schon heute können besonders langjährig Versicherte mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Voraussetzung dafür sind 45 Beitragsjahre im Rentenkonto. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigungen und selbstständiger Tätigkeit sowie Zeiten, in denen sie Angehörige gepflegt und Kinder – bis zu deren zehnten Geburtstag – erzogen haben.
Künftig können diese Arbeitnehmer ihre volle Rente allerdings schon zwei Jahre früher bekommen – und das unter viel großzügigeren Bedingungen: So zählen neben den bisherigen Voraussetzungen dann auch Zeiten mit, in denen sie Arbeitslosen- oder Teilarbeitslosengeld, Krankengeld und Übergangsgeld erhalten haben. Angerechnet werden zudem Zeiten, in denen Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Winterausfallgeld und Insolvenzgeld gezahlt oder die berufliche Weiterbildung gefördert wurde. Alle diese Zeiten sollen nach heutigem Stand in ihrer gesamten Dauer berücksichtigt werden; das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und die frühere Arbeitslosenhilfe dagegen nicht.
Die abschlagsfreie Rente mit 63 gibt es aber nur für eine begrenzte Zeit. Ab 2016 steigt die Altersgrenze jedes Jahr um zwei Monate an. Wer also 1953 geboren ist, erhält die Rente erst mit 63 Jahren und zwei Monaten, 1954 Geborene bekommen sie mit 63 Jahren und vier Monaten. Wer 1964 und später geboren ist, kann schließlich mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen – so, wie es heute bereits möglich ist.
Deshalb gilt: Wer jetzt mit 63 in Rente gehen möchte, sollte sich beraten lassen, denn das Warten kann sich lohnen: Während heutige Neurentner in diesem Alter hohe Abschläge von ihrer Altersrente hinnehmen müssen – und das ein Leben lang – können Geduldige demnächst mit einer vollen Rente rechnen.
Für wen der frühe Ruhestand jetzt zum Greifen nahe ist, sollte deshalb genau abwägen: Sind es die wenigen Monate wert, mit lebenslangen Abschlägen von bis zu 8,7 Prozent früher zu Hause zu bleiben? Auch wer schon einen Rentenantrag gestellt hat, kann ihn zurücknehmen, solange der Rentenbescheid noch nicht bindend ist, und zwar bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist. In einem solchen Fall muss die bereits überwiesene Rente allerdings zurückgezahlt werden.
Zu diesem Artikel erreichte uns folgender Leserkommentar:
„Die Vielzahl der Beschäftigten kann davon gar keinen Gebrauch machen. Bei einer zu erwartenden Rente von ca. € 1.300 minus KV-Beiträge kann er von der Netto-Rente gar nicht "leben".“
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