30.09.2014 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen den ersten Teil der ergänzenden Klarstellungen zu den neuen reisekostenrechtlichen Neuregelungen vorgestellt, die mit den Lohnsteuerrichtlinien 2015 veröffentlicht werden sollen. Hier nun die Fortsetzung.
Nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5a EStG sind Übernachtungskosten notwendige Mehraufwendungen eines Arbeitnehmers für beruflich veranlasste Übernachtungen an einer Tätigkeitsstätte, die nicht erste Tätigkeitsstätte ist.
In R 9.7 Absatz 1 LStR 2015 wird klargestellt, dass kein beruflich veranlasster Mehraufwand vorliegt, wenn die Unterkunft am auswärtigen Tätigkeitsort die einzige Wohnung bzw. Unterkunft des Arbeitnehmers ist.
In R 9.8 LStR 2015 wird klargestellt, dass Reisenebenkosten unter den allgemeinen Voraussetzungen von R 9.4 Absatz 1 LStR in tatsächlich entstandener Höhe berücksichtigt und als Werbungskosten abgezogen werden können, soweit diese Beträge nicht vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist, dass diese Kosten durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Die bislang in den Lohnsteuerrichtlinien enthaltene beispielhafte Aufzählung (Aufwendungen für Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, für Ferngespräche und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder dessen Geschäftspartner, für Straßenbenutzung und Parkplatz sowie für Schadensersatzleistungen infolge von Verkehrsunfällen) entfällt, ebenso die Negativ-Definition, dass es sich bei Aufwendungen für private Ferngespräche, Massagen, Minibar oder Pay-TV nicht um Reisenebenkosten handelt.
In R 9.9 LStR 2015 wird klargestellt, dass bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel die tatsächlichen Umzugskosten grundsätzlich bis zur Höhe der Beträge angesetzt werden können, die nach dem Bundesumzugskostengesetz und der Auslandsumzugskostenverordnung höchstens als Umzugskostenvergütung gezahlt werden könnten.
Ausdrücklich nicht angesetzt werden dürfen dagegen Maklergebühren für die Anschaffung einer eigenen Wohnung.
Anmerkung:
Die aktuellen Werte für den Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind bzw. für den Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 01.12.2012.
R 9.10 LStR 2015 enthält lediglich redaktionelle Anpassungen, insbesondere den Ersatz des Begriffes der regelmäßigen Arbeitsstätte durch den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte.
R 9.11 LStR 2015 wiederholt den Wortlaut des Gesetzes (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5 EStG), wonach eine doppelte Haushaltsführung nur dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung
Es wird wiederholend klargestellt, dass ein eigener Hausstand eine eingerichtete, den Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung des Arbeitnehmers sowie die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung (laufende Kosten der Haushaltsführung) voraussetzt.
Bei Arbeitnehmern in den Steuerklassen III, IV oder V kann der Arbeitgeber ohne weiteres unterstellen, dass diese einen eigenen Hausstand innehaben, an dem sie sich auch finanziell beteiligen.
Bei allen anderen Arbeitnehmern darf der Arbeitgeber einen eigenen Hausstand nur dann annehmen, wenn der Arbeitnehmer schriftlich erklärt, dass er neben einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort außerhalb des Beschäftigungsorts einen eigenen Hausstand unterhält, an dem er sich auch finanziell beteiligt. Ein Nachweis ist nicht zu erbringen. Der Arbeitnehmer hat die und die Richtigkeit seiner Erklärung durch Unterschrift zu bestätigen.
Fahrtkosten
Zu den steuerlich berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung gehören
Verpflegungsmehraufwendungen
Zu den steuerlich berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung gehören
Hinsichtlich der steuerlich anzuerkennenden Verpflegungsmehraufwendungen wird auf die gesetzlich zulässigen Höchstbeträge gemäß § 9 Absatz 4a Satz 12 ff. EStG verwiesen.
Absatz 8 enthält Klarstellungen zur Differenzierung zwischen steuerlich anzuerkennenden Kosten bei der doppelten Haushaltsführung im Inland und Ausland.
Doppelte Haushaltsführung im Inland
Bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland sind die tatsächlichen Kosten für die Zweitwohnung im Rahmen des Höchstbetrags nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG (1.000 Euro monatlich) anzuerkennen.
Doppelte Haushaltsführung im Ausland
Bei einer im Ausland gelegenen Zweitwohnung sind nur die Kosten steuerlich berücksichtigungsfähig, die notwendig und angemessen sind.
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?