13.05.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Allein der BGW wurden im vergangenen Jahr hochgerechnet rund 5.700 Fahrradunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemeldet, die eine Krankschreibung von mehr als drei Tagen nach sich zogen. Gerade dieses Verkehrsmittel ohne Knautschzone erfordert besondere Vorsicht – von allen, die am Straßenverkehr teilnehmen.
Radfahrerinnen und Radfahrer werden leicht übersehen. Da vergisst jemand beim Rechtsabbiegen mit dem Auto den Schulterblick. Jemand anders öffnet auf dem Parkstreifen die Seitentür, ohne zu schauen. Eine Fußgängerin taucht scheinbar aus dem Nichts auf, ein anderer Fußgänger wechselt unvermittelt die "Spur". Zum Teil bringen Radlerinnen und Radler auch sich selbst und andere in Gefahr: zum Beispiel, wenn sie Wege oder Straßen entgegen der Fahrtrichtung benutzen oder in Dämmerung und Dunkelheit ohne Licht fahren.
"Wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte unbedingt darauf achten, wahrgenommen zu werden und berechenbar zu fahren", rät Lars Welk, Verkehrsexperte der BGW. "Dazu gehört, im Zweifelsfall Blickkontakt zu den anderen Personen aufzunehmen und eigenes Abbiegen durch Handzeichen anzukündigen", erläutert Welk. Ergänzend empfiehlt sich das Tragen möglichst großflächiger Reflektoren, etwa in Form einer Warnweste oder eines Rucksacküberzugs. "Und natürlich ist ganzjährig die Beleuchtung unverzichtbar"", fügt Welk hinzu. ""Schließlich wird es selbst im Sommer abends irgendwann dunkel."
"Im Straßenverkehr sollte man immer damit rechnen, dass andere mal Fehler machen und gegen Regeln verstoßen", so der Experte der BGW weiter. "Defensives und vorausschauendes Fahren ist generell sinnvoller als das Pochen auf das eigene Recht. Für Menschen, die mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind, geht es dabei allerdings niemals nur um Blech, sondern immer auch um die eigenen Knochen."
Wichtig ist zudem genügend Sicherheitsabstand. "Als Anhaltspunkte kann man sich als Radfahrerin oder Radfahrer 80 Zentimeter zum Gehweg, bis zu einem Meter zum rechten Fahrbahnrand und 1,50 Meter zu parkenden Fahrzeugen merken", erläutert Welk. "Wer das Auto nutzt, hat beim Überholen von Fahrrädern grundsätzlich mindestens 1,50 Meter Abstand zu halten."
Immer mehr Menschen kaufen sich statt eines herkömmlichen Fahrrads ein Pedelec mit elektrischer Tretunterstützung. Was nicht alle wissen: Pedelecs haben etwas andere Fahreigenschaften. Durch das Gewicht von Motor und Akkus verschiebt sich der Schwerpunkt des Gefährts. Gerade beim Anfahren und Absteigen kann das ungewohnt sein. "Wer auf ein Pedelec umsteigt, sollte sich deshalb etwas Zeit nehmen, um sich zunächst einmal einzufahren", so der Rat des Experten, "beispielsweise am Wochenende auf einem leeren Parkplatz." Darüber hinaus gebe es auch Fahrsicherheitstrainings für Radfahrerinnen und Radfahrer: "Interessierte können sich dazu beispielsweise beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat ("DVR)" informieren."
Selbst mit allen Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Fahrradstürze nicht ausschließen. Bestmöglich gegen Kopfverletzungen ist man dabei mit einem passenden und richtig eingestellten Helm geschützt. ""Damit dieser auch die Stirn abschirmt, muss er ungefähr waagerecht sitzen"", erklärt Welk. ""Außerdem sollten die Riemen oder Stellschrauben regelmäßig nachjustiert werden.""
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