13.03.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft.
Bis spätestens zum 31. Mai 2012 müssen Bürger ihre Einkommensteuererklärung für 2011 beim Finanzamt eingereicht haben. Dieser gesetzliche und allgemein bekannte Termin ist nicht immer problemlos einzuhalten. So schaffen es beispielsweise einige nicht, alle benötigten Unterlagen einzusammeln oder ein Kreditinstitut konnte nicht rechtzeitig eine Steuerbescheinigung über die Kapitalerträge 2011 ausstellen. Dies kann aber auch daran liegen, dass Anleger es versäumt hatten, bei der Hausbank einen Antrag auf Zusendung der benötigten Unterlagen zu stellen. Zwar haben sie einen Anspruch auf eine Bescheinigung über angefallene Kapitalerträge und einbehaltene Kapitalertragsteuer, doch Institute stellen diese nicht immer automatisch, sondern erst auf Nachfrage aus. Das gilt insbesondere, wenn im Vorjahr Verluste angefallen waren. Die darf die Bank nämlich laut Gesetz nur dann zur Verrechnung beim Finanzamt bescheinigen, wenn Sparer einen Antrag bis zum 15. Dezember 2011 gestellt hatten. Jetzt ist es zu spät dafür. Nicht nur aus diesem Grund ist für Steuerzahler ein Antrag auf Fristverlängerung ratsam, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hinweist.
Denn neben Anlegern können beispielsweise auch viele Arbeitnehmer, Rentner oder Vermieter ihre Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben, weil ihnen Unterlagen etwa über Werbungskosten fehlen. Im Gegensatz zu den übrigen Einkunftsarten müssen Anleger ihre Kapitaleinnahmen seit 2009 nicht mehr generell in die Formulare eintragen, weil mit dem Einbehalt der Abgeltungsteuer die Pflichten zumeist erledigt sind. Doch Sparer mit einer individuellen Progression unter 25 Prozent, dem Wunsch eines Verlustausgleiches und in vielen anderen Sondersituationen müssen weiterhin den Weg über das Finanzamt gehen. Um die einbehaltenen Abgaben geltend machen zu können, benötigen sie jedoch die offizielle Steuerbescheinigung ihres Kreditinstituts. In anderen Fällen, etwa der Spendenbescheinigung oder der Rechnung über haushaltsnahe Dienstleistungen ist ein Beleg sogar Voraussetzung für eine Steuerminderung.
„Haben Sparer ihre Bescheinigung noch nicht erhalten, sollten sie beim Finanzamt eine formlose Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011 beantragen“, rät Steuerberaterin Stefanie Peter von Ebner Stolz Mönning Bachem. Als Grund reicht der Hinweis auf noch fehlende Unterlagen über Einnahmen oder Ausgaben; dann ist ein Aufschub bis Ende September 2012 ohne weitere Begründungen möglich. Wer wie meist Selbständige einen Steuerberater oder als Arbeitnehmer einen Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat ohnehin keine Eile. Hier verlängert sich die Frist nämlich pauschal auf Silvester 2012, Steuerzahler in Hessen dürfen sogar bis Ende Februar 2013 warten.
Bei der Frage, wann eine Erklärung verpflichtend ist, wird zwischen Arbeitnehmern und den übrigen Steuerpflichtigen differenziert. Letztere wie Unternehmer, Freiberufler, Landwirte, Rentner, Anleger oder Vermieter müssen Formulare einreichen, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro liegt. Arbeitnehmer hingegen haben über die einbehaltene Lohnsteuer bereits ihre Abgaben geleistet. Grundsätzlich verlangt das Finanzamt von ihnen nur bei erwarteter Nachzahlung eine Erklärung. Viele Angestellte, Beamte und Pensionäre haben keine Abgabepflicht, dürfen aber freiwillig eine so genannte Antragsveranlagung durchführen. Hierzu werden ihnen vier Jahre Zeit eingeräumt, was dann auch die Zinsen oder Kursgewinne beinhaltet, die dem Fiskus wegen einer möglichen Rückzahlung gemeldet werden sollen.
Beim Abgabetermin sollten alle Bürger jedoch zeitliche Planung einkalkulieren. Erwarten sie eine Erstattung, wäre es unsinnig, die erlaubten Fristen bis zum Letzten auszuschöpfen. Denn je eher die Erklärung beim Finanzamt auf dem Tisch liegt, desto schneller gelangt die zu viel gezahlte Steuer aufs eigene Konto zurück. Darüber ist es schwierig, in 2013 noch den Steuerfall 2011 bearbeiten und die alten Belege suchen zu müssen. „Wer hier bummelt oder Belege unsortiert liegen lässt, verschenkt unnötig mögliches Erstattungspotential“, so die Expertin: „Arbeitnehmer sollten sich lieber zügig um Werbungskosten, Sonderausgaben, Handwerkerrechnungen oder außergewöhnliche Belastungen kümmern“.
Auch wenn keine Steuern anfallen sollten, lohnt eine Erklärungsabgabe, wenn etwa wegen Arbeitslosigkeit nur Werbungskosten für die Jobsuche vorliegen oder der Saldo aufgrund hoher Mieteinkünfte insgesamt negativ ausfällt. Dieses in 2011 entstandene Minus kann nur dann mit positiven Einkünften anderer Zeiträume - rückwirkend für 2010 und für die Jahre in der Zukunft - verrechnet werden, wenn eine Erklärung für das Entstehungsjahr mit dem Antrag auf Festsetzung des Verlustes eingereicht wird. In vielen Fällen zahlt sich die Abgabe einer freiwilligen Erklärung aus. Bei Arbeitnehmern überweist das Finanzamt oft zu viel gezahlte Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag wieder zurück und frisch verheiratete Paare holen die Vorteile des Splittingtarifs nach. Faustregel: Sind Aufwendungen angefallen, die nicht über Lohnsteuer oder Einkommensteuervorauszahlungen berücksichtigt sind, gibt es eine Erstattung. „Besonders Arbeitnehmer sind schnell über der Grenze der Pauschbeträge bei den Werbungskosten von 1000 Euro ab 2011 und bei den Sonderausgaben von 36 Euro“, resümiert Peter.
Die Expertin Peter weist darauf hin, dass Steuererklärungen grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben sind und es Vorgaben zur Druckqualität bei selbst ausgedruckten Erklärungen gibt. „Reichen Bürger Erklärungen ein, bei denen an der Druckqualität gespart wird, worunter deren Lesbarkeit deutlich leidet, werden diese von den Finanzämtern nicht angenommen und gelten damit als nicht abgegeben“.
Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?