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Nicht zu viel Geld beim Finanzamt parken

15.04.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: BVBC / conovo media GmbH.

Die Finanzbehörden sind bei der Festsetzung von Steuervorauszahlungen nicht gerade zimperlich. Steuerzahler sollten alle Abschlagszahlungen im Blick behalten und bei Bedarf eine Anpassung beantragen.

Der Fiskus will nicht auf seine Einnahmen warten und hält schon während des Jahres die Hand auf. Er fordert in der Regel quartalsweise Vorauszahlungen für die voraussichtliche Steuerschuld. Bei rückläufigen Einnahmen können Abschlagszahlungen zu einem echten Problem werden, betont der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). Vorauszahlungen können in eine Liquiditätsfalle führen.

Die Finanzbehörden gehen im Zweifel davon aus, dass die Einkommenssituation gleich geblieben ist. Die Vorauszahlungen für Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer richten sich nach den im letzten Steuerbescheid festgesetzten Beträgen. Schnell orientieren sich die Finanzbehörden an überhöhten Werten, die schon längst überholt sind. „Möglicherweise kassiert das Finanzamt Steuern für Einnahmen, die überhaupt nicht erzielt werden“, so Bilanzbuchhalter Rainer Föllmer, Mitglied im BVBC-Präsidium. Unternehmen und Privatleute sollten die Vorauszahlungen regelmäßig prüfen und der wirtschaftlichen Entwicklung anpassen.



Was ist zu tun? Zunächst sollten Steuerzahler prüfen, welche Werte die Ausgangsbasis für die laufenden Vorauszahlungen bilden. Unter Umständen handelt es sich um Rekordergebnisse, die nur schwer zu wiederholen sind. Dann sollten sie den voraussichtlichen Gewinn im aktuellen Geschäftsjahr ermitteln. Neben der Umsatzentwicklung sind auch anstehende Investitionen zu berücksichtigen. Führt der erwartete Gewinn zu niedrigeren Steuern, können sie eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Dazu sollten Steuerzahler einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen und folgende Unterlagen beilegen: Gewinnermittlung des vorangegangenen Jahres, voraussichtliche Gewinnermittlung des laufenden Jahres und eine schriftliche Begründung, warum der Gewinn niedriger ausfallen wird als im Vorjahr. Sind die Ausführungen plausibel, muss das Finanzamt die laufenden Vorauszahlungen senken.

Nicht immer sind niedrige Steuervorauszahlungen von Vorteil. Nur wenige Steuerzahler bilden in wirtschaftlich starken Zeiten eine Steuerrücklage. Bei Zugang des Steuerbescheides droht eine unangenehme Überraschung: Auf einen Schlag sind hohe Zahlungen an den Fiskus fällig, was ein großes Loch in die Kasse reißt. Neben Nachforderungen aus dem Steuerbescheid, werden zudem die Vorauszahlungen aus dem vergangenen und aktuellen Jahr nach oben angepasst. „Bei deutlich ansteigenden Gewinnen sollten Steuerzahler frühzeitig die Heraufsetzung der Vorauszahlungen beantragen“, empfiehlt BVBC-Experte Föllmer. Die Antragstellung sollte nach dem gleichen Prinzip wie bei der Herabsetzung von Beträgen erfolgen.

Allgemein gilt: Es lohnt sich, die Vorauszahlungen regelmäßig im Blick zu behalten. Meist ist schon im zweiten Quartal des Jahres absehbar, wie sich das laufende Geschäftsjahr voraussichtlich entwickeln wird. Je nach wirtschaftlicher Entwicklung können dann die Vorauszahlungen herauf- oder herabgesetzt werden. So wahren Steuerzahler die Balance zwischen den Abschlagszahlung und den voraussichtlichen Gewinnen.

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