12.03.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: XING Deutschland.
Quereinsteiger als digitaler Nachwuchs, Kulturwandel in traditionellen Unternehmen oder ein 5 Stunden-Arbeitstag? Für viele Unternehmen mag dies nach ferner Zukunftsmusik klingen, nicht jedoch für die Gewinner des New Work Awards 2019. XING, das größte berufliche Netzwerk im deutschsprachigen Raum, hat zum sechsten Mal den Preis für zukunftsweisendes Arbeiten verliehen. Im Rahmen der New Work Experience wurden am 7. März 2019 in den Kategorien „Unternehmen/Institutionen“, „Teams“ und Einzelpersonen als „New Worker“, die Gewinner gekürt. Insgesamt wurden mehr als 200 Bewerbungen eingereicht. Nachdem zunächst eine elfköpfige New Work-Jury eine Shortlist mit den vielversprechendsten Initiativen und Persönlichkeiten erstellt hatte, entschied die Online-Community mit mehr als 30.000 abgegebenen Stimmen die finale Wahl.
Die Gewinner auf einem Blick:
Kategorie „Unternehmen/Institutionen“
Kategorie „Teams“
Kategorie „New Worker“
Sonderpreis
In der Kategorie „Unternehmen/Institutionen“ konnte die Agentur Rheingans Digital Enabler aus Bielefeld überzeugen. Auch wenn Prozesse deutlich komplexer und schnelllebiger werden und von Mitarbeitern oft umfassende Erreichbarkeit gefordert wird, priorisiert die Agentur eine ausreichende Work-Life-Balance ihrer Mitarbeiter. Dazu hat Rheingans den 5 Stunden-Arbeitstag eingeführt. Konkret heißt das: Die tägliche Arbeitszeit von 8 bis 13 Uhr wird intensiv und gewissenhaft genutzt. Dabei arbeiten alle Mitarbeiter selbstorganisiert. Meetings werden möglichst kurz und hochkonzentriert durchgeführt. Störfaktoren wie Smalltalk oder Smartphone-Nutzung werden vermieden.
Das Unternehmen Alnatura belegt den zweiten Platz des diesjährigen New Work Awards. Die Produktions- und Handelsgesellschaft setzt in ihrer Unternehmenspolitik auf Selbstorganisation, eigenverantwortliches Arbeiten und eine „Führung durch den Kunden“. Hierfür gibt ein Kernteam in der Unternehmenszentrale Impulse, um neue Formen der Zusammenarbeit zu testen und mehr Verantwortung an die einzelnen Märkte und ihre jeweiligen Belegschaften zu geben.
Den dritten Platz belegt ein Unternehmen aus Österreich. Wohnwagon produziert nachhaltige Tiny Houses, die sich selbst mit Strom, Wärme und Wasser versorgen können. Um die Grundsätze der Selbstversorgung auf ein neues Niveau zu heben, arbeitet Wohnwagon an einem neuen Projekt, in dessen Rahmen sogar ein autarkes Dorf in Niederösterreich entsteht.
In der Kategorie „Teams“ konnte Bosch Jury und Online-Community überzeugen. Mit der Initiative „Working Out Loud“ entstand bei Bosch die bislang größte Graswurzelbewegung in der Unternehmensgeschichte. Ein Team wechselt basierend auf den aktuellen Aufgaben in seiner Zusammensetzung und arbeitet fast ausschließlich virtuell, offen und transparent zusammen. Dabei bewirkt die „WOL-Methode“ nicht nur eine Intensivierung der internen Vernetzung, sondern auch eine Steigerung von Selbstorganisation und Selbstbestimmung seitens der Mitarbeiter.
Das Transition Team der HOCHBAHN belegt den zweiten Platz. Das Team hat es sich zur Aufgabe gemacht, bereichsübergreifend agile Methoden und Prozesse zu etablieren, um einen Kulturwandel anzustoßen und ein „agiles Mindset“ beim mehr als 100 Jahre alten Mobilitätsanbieter zu vermitteln.
Der dritte Platz des New Work Award geht an das Merck Innovation Center und theLivingCore. Anlässlich seines 350-jährigen Jubiläums hat die Merck Gruppe gemeinsam mit dem Unternehmen theLivingCore ein Zentrum erschaffen, das sowohl Mitarbeitern als auch Externen ein Innovations-Ökosystem bietet, in dem sie autonom an ihren Innovationsprojekten arbeiten können.
In der Kategorie „New Worker“ konnten drei Einzelpersonen den Preis für sich entscheiden. Zum einen Dalia Das, Gründerin der Schule für digitale Talente „neue fische“, die sich den Fachkräftemangel in der IT-Branche angenommen hat. In nur drei Monaten bildet die Schule Quereinsteiger oder Studienabbrecher zu nachgefragten Softwareentwicklern und Data Scientists aus. Hierbei bezieht „neue fische“ führende Unternehmen ein und vernetzt die Teilnehmer aktiv mit der Wirtschaft.
Mit Peter-Georg Lutsch wird der Mitgründer der Plattform Sidepreneur.de als „New Worker“ ausgezeichnet. Seine Plattform richtet sich an Erwerbstätige, die nebenberuflich ein eigenes Business aufbauen oder als Freelancer an ihrer Geschäftsidee oder einem Produkt arbeiten. Die Community hat sich zum Ziel gesetzt, die sogenannten „Sidepreneure“ zu unterstützen, sie zu inspirieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich untereinander noch besser zu vernetzen.
In der Kategorie der Einzelpersonen wird auch Georg Gastgeiger ausgezeichnet. Mit seinem 400 Jahre alten Bauernhof-Ensemble hat er ein angesagtes „New Work Retreat“ in den Alpen etabliert. Das „Gemeinschaftsgefühl auf den Bergen“ rückt in den Vordergrund und so gilt der Mesnerhof-C in Österreich als Leuchtturmprojekt für Tourismusinnovationen.
Im Rahmen der New Work Experience wurde von der diesjährigen Jury zudem ein Sonderpreis verliehen. Dieser ging an Frederik Pferdt, Nina Fischer, Matthias Wesselmann, Frederik Frede und Leif Lewinski. Das Team hat einen Design-Prozess entwickelt, mit dem jede Organisation eigene Rituale für den Wandel entwickeln und implementieren kann. Aus diesem Prozess entstand die Initiative „Rituals for Change“.
Jury-Mitglied Joana Breidenbach hebt die Preiswürdigkeit der Initiative hervor: „Wenn ein Unternehmen sich einem Wandel durchziehen will, dann muss es seinen Mitarbeitern zeitgleich auch Sicherheit vermitteln. Individuelle Rituale können dabei helfen, Kulturen zu schaffen, die Veränderungen zulassen. Die Initiative ‚Rituals for Change‘ schafft hierdurch einen besonderen Prozess, der Unternehmen dabei hilft, ihre Transformation erfolgreich zu meistern.“
Hier geht es zu den offiziellen Bildern der New Work Award Verleihung.
Themen
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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