25.11.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband der Personalmanager.
Nach dem Aus der ersten Ampel-Koalition, ist es nun entschieden: Am 23. Februar 2025 werden Neuwahlen stattfinden. Kommentare zum Koalitionsende und der Diskussion rund um die Vertrauensfrage wurden in den letzten Tagen zuhauf abgegeben. Für uns als Bundesverband der Personalmanager*innen (BPM) ist nun entscheidend, dass wir schnell Klarheit und Sicherheit erhalten. Die komplexe nationale und globale Lage stellt Unternehmen und Personalerinnen und Personaler vor unzählige Herausforderungen. Deshalb appellieren wir an alle Parteien und die künftige Bundesregierung, die nachfolgenden Themen aufzunehmen und praxisnah umzusetzen.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollte von der neuen Regierung und dem Parlament schnell und auf Basis der EU-Vorgaben in die nationale Gesetzgebung überführt werden. Die Umsetzung der Regelungen wird besonders KMU fordern, da auch Unternehmen mit über 150 Mitarbeitenden bereits im Jahr 2027 Bericht erstatten müssen. Aktuell haben jedoch einige Unternehmen noch keine Gehaltsstrukturen, die ein Reporting gemäß der EU-Richtlinie ermöglichen. Diese Umsetzung muss in enger Abstimmung mit der Belegschaft und Arbeitnehmervertretung erfolgen, um verständlich zu sein und erfolgreich zu werden. Dieser Prozess benötigt Zeit.
Daher fordern wir eine 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie, um den Unternehmen keine zusätzlichen Hürden in den Weg zu stellen und damit unternehmensinterne Vorbereitungen auch unabhängig einer neuen nationalen Regierung rechtssicher zu ermöglichen.
Das Bundesarbeitsministerium hatte sich kurzzeitig an einer Neuerung des Arbeitszeitgesetzes versucht. Der Entwurf – der keine echte Flexibilisierung im Sinn hatte – wurde erfreulicherweise nicht umgesetzt. Nun hat die künftige Regierung die Chance, ein modernes Arbeitszeitgesetz zu schaffen, das den Anforderungen der neuen Arbeitswelt gerecht wird.
Die Arbeitswelt wandelt sich nicht erst seit der Coronapandemie. Moderne Büro- und Homeoffice-Regelungen sowie die flexible Gestaltung von Arbeitsplätzen und -zeiten sind das „New Normal“. Im Gegensatz zu dieser Flexibilität stehen die starren Ruhezeiten und Tageshöchstarbeitsgrenzen des aktuellen Arbeitszeitgesetzes. Beschäftigte, die abends noch dienstliche E-Mails bearbeiten, unterbrechen damit etwaige Ruhezeiten und begehen Pflichtverletzungen, Unternehmen, die dies zulassen, handeln ordnungswidrig. Darauf reagieren manche Unternehmen, indem sie ihre Server nach Feierabend abschalten. Aber derartige Maßnahmen lösen das Problem nicht. Sie schaden vielmehr der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und stellen gleichzeitig die Mündigkeit der Angestellten infrage.
Was braucht die neue Arbeitswelt und was brauchen mündige Beschäftigte? Vor allem keine neue Bürokratie und größtmögliche Flexibilität.
Für uns als BPM ist die Vertrauensarbeitszeit weiterhin das Modell, das den verschiedenen Interessen am besten Rechnung trägt. Verpflichtende individuelle oder auch betriebsinterne Absprachen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigte zur Einhaltung der Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sollten dies ergänzen. Sie stärken die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden, ohne die notwendigen – bereits EU-rechtlich geregelten – Schutzvorschriften außer Acht zu lassen.
Auf den anhaltenden Fachkräftemangel zu verweisen, klingt mittlerweile fast schon abgedroschen. Doch uns Personalerinnen und Personaler stellt der Mangel an passenden Bewerberinnen und Bewerbern täglich vor Herausforderungen. Deshalb sollte eine neue Regierung voll umfassend analysieren, woher die Fachkräftelücke stammt und welche Hebel umgelegt werden können.
Zwei Themen sind aus unserer Sicht besonders relevant: Neben der Schaffung einfacher und einheitlicher Regelungen zur Einwanderung ausländischer Fachkräfte ist es genauso wichtig zu verstehen, wie wir die Potenziale der Belegschaften nutzen und Überlastungen vermeiden können.
Besondere – doch ganz alltägliche – Belastungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellen Unternehmen vor Probleme. So stellen wir vermehrt fest, dass sich beispielsweise die angespannte Pflegesituation massiv auf die Arbeit und Privatleben unserer Beschäftigten auswirkt. Daher ist es auch für uns essenziell, dass das Pflegesystem in Deutschland funktioniert, dass Familien die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Als Unternehmen und Personaler*innen unterstützen wir, wo wir können.
Wir übernehmen auch viel Verantwortung bei der Integration ausländischer Fachkräfte in Betriebe und Gesellschaft. Als Einwanderungsland können wir aber nur erfolgreich sein, wenn Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen Verantwortung übernehmen. Das fängt an beim weiteren Abbau bürokratischer Hürden für qualifizierte Fachkräfte und endet – und dies ist entscheidend – bei der Offenheit und Toleranz, die wir als Land leben. Daher wollen wir als Bundesverband der Personalmanager*innen einmal mehr dazu aufrufen, uns gemeinsam für eine offene und demokratische Gesellschaft starkzumachen und wieder zu einer Diskussionskultur zurückzukehren, die Vielfalt zulässt, und, wenn nötig, rote Linien aufzeigt.
Bild: blickpixel (Pixabay, Pixabay License)
Themen
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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